Eichenprozessionsspinner absaugen – mit Unterlagen, die durch die Prüfung gehen
- Direktauftrag in Bayern bis 100.000 € netto möglich
- Sachkundenachweis nach § 9 PflSchG liegt vor
- Einheitspreise nach Höhenklassen wie im Leistungsverzeichnis
- Foto- und Berichtsdokumentation je Standort
- Kapazität für mehrere Standorte und Straßenzüge
- Rahmenvertrag für wiederkehrenden Bedarf
Der Weg von der Meldung zur Beauftragung – kürzer als gedacht
Der häufigste Grund für verlorene Wochen ist nicht das Vergaberecht, sondern die Annahme, dass ausgeschrieben werden muss. Für die Größen, um die es beim Eichenprozessionsspinner meist geht, ist das in Bayern nicht der Fall.
Kommunale Auftraggeber in Bayern können Dienstleistungen bis einschließlich 100.000 € netto als Direktauftrag vergeben – ohne Ausschreibung und ohne Veröffentlichung. Die Werte gelten je Auftrag an denselben Auftragnehmer.
Ein typischer Gemeindeauftrag über 30 bis 80 Bäume liegt weit unter dieser Grenze. Bei einem Direktauftrag entfallen Veröffentlichung und Meldung an die Vergabestatistik; zu dokumentieren sind im Wesentlichen der Wechsel der Bieter und die im Interesse von Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit getroffenen Maßnahmen. Eine Mindestanzahl von Vergleichsangeboten ist nicht vorgeschrieben – eine formlose Markterkundung genügt.
Was verbindlich ist
- 1
Bestand erfassen
Ohne Befallsermittlung gibt es keine belastbare Priorisierung – und ohne festgestellten Befall ist eine vorbeugende Behandlung ohnehin nicht zulässig. Wir erfassen Standorte und Befallsklassen und dokumentieren georeferenziert. - 2
Angebot mit Einheitspreisen anfordern
Sie erhalten ein Festangebot, gegliedert nach Höhenklassen und Zugangsverfahren, mit getrennten Positionen für Verkehrssicherung, Anfahrt und Dokumentation – direkt in Ihre Beschlussvorlage übertragbar. - 3
Verfahrensweg wählen
Unterhalb der Wertgrenze als Direktauftrag, darüber als Verhandlungsvergabe oder Rahmenvereinbarung. Für beides liefern wir die Nachweise, die Ihre Eignungsprüfung braucht. - 4
Abruf nach Priorität
Standorte per E-Mail, Abarbeitung nach Ihrer Priorisierung – sensible Flächen zuerst. Nach jedem Einsatz erhalten Sie Fotos und einen Bericht je Standort.
Zuständigkeit und Priorisierung – die zwei Fragen, die intern hängen
Erfahrungsgemäß kostet die Klärung, wer im Haus zuständig ist, mehr Zeit als die Maßnahme selbst. Deshalb hier die Grundlagen, auf die Sie sich berufen können.
Zuständig für die Verkehrssicherung ist im Grundsatz zunächst immer der Eigentümer des Baumes. Wer das im Einzelfall ist, richtet sich nach der Straßenbaulast beziehungsweise dem Eigentum an der Fläche. Das Umweltbundesamt weist darauf hin, dass der Schutz der menschlichen Gesundheit im öffentlichen Raum in die Zuständigkeit der betroffenen Kommunen fällt – und dass diese das finanziell wie fachlich vor erhebliche Herausforderungen stellt.
| Standort der Bäume | Regelmäßig zuständig |
|---|---|
| Gemeindestraßen, kommunale Grünanlagen, Spielplätze, Friedhöfe | Gemeinde beziehungsweise Stadt |
| Kreisstraßen | Landkreis |
| Bundes- und Staatsstraßen | Freistaat Bayern über die Staatlichen Bauämter |
| Bundesautobahnen | Autobahn GmbH des Bundes |
| Schul- und Kitagelände | Sachaufwandsträger, meist Gemeinde oder Schulverband |
| Privatgrundstücke | Eigentümer der Fläche |
Weil nur eine eingeschränkte Verfügbarkeit von Fachunternehmen besteht, dürfen Behörden bei der Zuteilung der Ressourcen Prioritäten setzen – vorrangig für Schulen, Kindertagesstätten, Sporteinrichtungen und weitere Einrichtungen der Daseinsvorsorge.
Für Ihr Haus heißt das: Sie müssen nicht alles gleichzeitig leisten. Eine dokumentierte Priorisierung nach Nutzungsintensität ist zulässig und gerichtlich bestätigt. Was Sie dafür brauchen, ist eine Erfassung, die die Priorisierung nachvollziehbar macht.
Rechtslage nicht überzeichnen
Was wir für kommunale Auftraggeber leisten
Befallsermittlung und Kataster
Kontrolle des Bestands, Erfassung der Befallsstandorte mit Befallsklassen, georeferenzierte Dokumentation. Grundlage für Priorisierung, Haushaltsansatz und – bei Bedarf – für die rechtliche Zulässigkeit einer vorbeugenden Behandlung.
Absaugung und Entsorgung
Fixieren der Nester vor der Abnahme, Absaugung im Zwei-Personen-Team mit Vollschutz, Abdeckplane unter dem Baum, die mitentsorgt wird. Zugang per Seilklettertechnik oder Hubarbeitsbühne. Entsorgung über die Verbrennung in verschlossenen Beuteln.
Dokumentation für die Akte
Standortliste, Fotos je Standort, Bericht je Maßnahme, Entsorgungsnachweis auf Wunsch. In Leistungsverzeichnissen ist die Dokumentation eine eigene Position – bei uns gehört sie zur Leistung.
Nachweise, die belegt vorliegen
Sachkundenachweis Pflanzenschutz
nach § 9 Pflanzenschutzgesetz (PflSchG)
Gesetzliche Voraussetzung, um Pflanzenschutz- und Biozidprodukte berufsmäßig anzuwenden – Grundlage für die vorbeugende Behandlung im Frühjahr.
Seilklettertechnik SKT-A und SKT-B
Baumklettern mit Seil, inkl. Rettung aus der Krone
Kronennester sind mit Hubarbeitsbühne oft nicht erreichbar. Leistungsverzeichnisse führen „mittels Baumkletterer“ regelmäßig als eigene Position.
Reine Schädlingsbekämpfer kommen nicht sicher in die Krone, reine Baumkletterer dürfen keine Mittel ausbringen. Diese Kombination in einem Betrieb ist der eigentliche fachliche Unterschied. Vollständige Nachweisliste für Ihre Vergabeakte.
Was Sie von uns nicht bekommen
Weil im Markt viel versprochen wird, hier die Gegenliste. Sie hilft Ihnen auch bei der Bewertung anderer Angebote.
- Kein Abflammen. Dabei werden die Brennhaare durch die Thermik verdriftet und der Gefährdungsbereich vergrößert. Das Verfahren gilt als abzulehnen und wurde von öffentlichen Auftraggebern in Ausschreibungen ausdrücklich ausgeschlossen.
- Keine Zusage vollständiger Befallsfreiheit. Auch nach sorgfältiger Absaugung bleibt eine Restbelastung im Umfeld, weil Brennhaare bereits vorher verdriftet wurden. Wer Ihnen hundertprozentige Freiheit zusichert, verspricht zu viel.
- Keine vorbeugende Behandlung ohne Befallsnachweis. Ohne einen auf Monitoringdaten festgestellten Befall ist eine vorbeugende Ausbringung von Biozidprodukten nicht zulässig. Wir erfassen erst und behandeln dann.
- Kein fixer Kalendertermin für das Frühjahr. Der Schlupf richtet sich nach dem Austrieb der Eiche und verschiebt sich je nach Witterung um Wochen. Wir arbeiten mit kurzfristigem Abruf statt starrer Terminplanung.
Häufige Fragen aus Verwaltungen
Können wir ohne Ausschreibung direkt beauftragen?+
In Bayern können kommunale Auftraggeber Dienstleistungen bis einschließlich 100.000 € netto als Direktauftrag vergeben – ohne Ausschreibung und ohne Veröffentlichung. Die Wertgrenze gilt je Auftrag an denselben Auftragnehmer und versteht sich ohne Umsatzsteuer. Verbindlich ist immer die Vergabeordnung Ihres Hauses; wir liefern die Unterlagen, die Ihre Vergabestelle für die Dokumentation braucht.
Wer ist bei uns im Haus überhaupt zuständig?+
In Bayern verweist das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit bei Fragen zur Bekämpfung auf öffentlichen Grünanlagen und Spielplätzen ausdrücklich an das Ordnungsamt der Gemeinde. Operativ liegt die Umsetzung meist beim Bauhof oder Grünflächenamt, die gesundheitliche Bewertung beim Gesundheitsamt am Landratsamt. Die LWF weist darauf hin, dass eine Trennung der Zuständigkeitsbereiche oft nicht möglich oder sinnvoll ist.
Dürfen wir Prioritäten setzen, wenn wir nicht alles schaffen?+
Ja. Das Verwaltungsgericht Berlin hat 2026 entschieden, dass Behörden bei der Zuteilung der Ressourcen Prioritäten setzen dürfen, weil nur eine eingeschränkte Verfügbarkeit von Fachunternehmen besteht – vorrangig für Schulen, Kindertagesstätten, Sporteinrichtungen und weitere Einrichtungen der Daseinsvorsorge. Ein gewerblicher Betreiber, der Vorrang einklagen wollte, blieb erfolglos.
Müssen wir das ganze Stadtgebiet behandeln lassen?+
Nein. Das Umweltbundesamt beschreibt ein Stufenmodell: Bei geringem Befall und geringer Nutzung ist keine Maßnahme erforderlich. Erst wenn Befall und Nutzung zusammentreffen, sind Warnhinweise, Absperrung und mechanische Entfernung angezeigt. Voraussetzung für jede sinnvolle Priorisierung ist eine Befallsermittlung – deshalb ist die Erfassung des Bestands der erste Schritt, nicht die Behandlung.
Können Sie mehrere Standorte oder ganze Straßenzüge übernehmen?+
Ja. Mit 6+ voll ausgestatteten Fahrzeugen und einem eingespielten Team bearbeiten wir mehrere Standorte in kurzer Zeit. Bei wiederkehrendem Bedarf ist ein Rahmenvertrag der sinnvollere Weg: Sie sichern damit Kapazität für die Saison, statt jeden Einzelfall neu zu beauftragen.
Welche Nachweise können Sie für die Eignungsprüfung liefern?+
Den Sachkundenachweis nach § 9 Pflanzenschutzgesetz und die Nachweise zur Seilklettertechnik SKT-A und SKT-B. Weitere in Ausschreibungen übliche Unterlagen – etwa Betriebshaftpflicht mit Deckungssumme, Referenzen und Eigenerklärungen – stellen wir auf Anfrage zusammen. Sagen Sie uns, was Ihre Eignungsprüfung fordert.
Passend dazu
- Ausschreibung & LVEichenprozessionsspinner-Bekämpfung beschaffen: LV-Positionen nach Höhenklassen, Eignungsnachweise und Wertgrenzen für den Direktauftrag in Bayern.
- RahmenvertragRahmenvertrag für die EPS-Saison: feste Einheitspreise, Abruf per E-Mail, 48-Stunden-Fenster für Gefahrenstellen, Kapazität für ganze Baumbestände.
- KostenWie EPS-Bekämpfung abgerechnet wird: Einheitspreis pro Baum nach Höhenklasse, Tagessätze und Nebenpositionen – Grundlage für Ihre Haushaltsplanung.
- VerkehrssicherungspflichtWer ist beim Eichenprozessionsspinner zuständig – Kommune, Straßenbaulastträger oder Eigentümer? Rechtslage, Urteile und was Sie dokumentieren sollten.
- SaisonkalenderWann welche Maßnahme wirkt: Monitoring im Winter, biologische Behandlung im April, Absaugung ab dem 3. Larvenstadium. Planungshilfe für Bauhof und Amt.
- NachweiseSachkundenachweis nach § 9 PflSchG, Seilklettertechnik SKT-A und SKT-B sowie weitere Unterlagen für Ihre Vergabeakte – auf Anfrage als Dossier.
Quellen
- Bayerisches Staatsministerium des Innern, Übersicht Wertgrenzen kommunaler Auftraggeber – Stand 01.01.2026
- Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL), Eichenprozessionsspinner
- Bayerische Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft (LWF), FAQs zum Eichenprozessionsspinner
- Umweltbundesamt, Eichenprozessionsspinner – häufig gestellte Fragen
- Stang/Schwander, Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners, UMID 2/2015 (Umweltbundesamt)
- Land Niedersachsen und kommunale Spitzenverbände, Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners – Handreichung für die kommunale Praxis
- Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 21.07.2026, VG 1 L 239/26 (Bericht LTO)
- Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 11.06.2019, 10 CS 19.684
- Regierung von Oberfranken, Gewerbeaufsichtsamt, Merkblatt Eichenprozessionsspinner (Version 3) – 07.12.2023
- Kommunalbetrieb Krefeld AöR, Rahmenvertrag EPS-Bekämpfung, TED 435776-2023
- Landkreis Prignitz, Öffentliche Ausschreibung RPA.VST.001.26/offV EU – 14.01.2026
Rechts- und Fachstand: August 2026. Die Angaben auf dieser Seite dienen der fachlichen Orientierung und sind keine Rechtsberatung. Für die Beurteilung Ihres Einzelfalls sind die zuständigen Behörden beziehungsweise eine rechtliche Prüfung maßgeblich.
Befallsmeldung auf dem Tisch? Schildern Sie uns den Fall.
Standort, geschätzte Anzahl der Eichen und Dringlichkeit genügen für den Anfang. Sie erhalten eine fachliche Einschätzung, ein Angebot mit Einheitspreisen und auf Wunsch die Positionsliste für Ihr Leistungsverzeichnis.
- Rückmeldung in 24 Stunden (werktags)
- Sensible Flächen behandeln wir vorrangig
- Nachweise für die Eignungsprüfung inklusive
- Auf Wunsch als Rahmenvertrag für die Saison
Anfrage ohne Vor-Ort-Termin
Beschreiben Sie Standort, Anzahl der Eichen und Dringlichkeit. Sie erhalten eine Einschätzung und ein Angebot mit Einheitspreisen, das Sie direkt in Ihre Unterlagen übernehmen können.
Anfrage für unsere KommuneOder per E-Mail an info@mathes-baumservice.de