Nachweise und Qualifikation für Ihre Vergabeakte
- Sachkundenachweis nach § 9 PflSchG
- Seilklettertechnik SKT-A und SKT-B
- Biozid- und Pflanzenschutzrecht unterschieden
- PSA und Dekontamination nach Behördenvorgabe
- Entsorgung über die Verbrennung
- ZTV-Baumpflege als Vertragsgrundlage
Was wir belegen können
Zwei Nachweise liegen vor und sind mit Urkunde belegbar. Sie sind der fachliche Kern der Leistung – der eine erlaubt den Mitteleinsatz, der andere den Zugang zur Krone.
Sachkundenachweis Pflanzenschutz
nach § 9 Pflanzenschutzgesetz (PflSchG)
Gesetzliche Voraussetzung, um Pflanzenschutz- und Biozidprodukte berufsmäßig anzuwenden – Grundlage für die vorbeugende Behandlung im Frühjahr.
Status: liegt vor, Kopie auf Anfrage
Seilklettertechnik SKT-A und SKT-B
Baumklettern mit Seil, inkl. Rettung aus der Krone
Kronennester sind mit Hubarbeitsbühne oft nicht erreichbar. Leistungsverzeichnisse führen „mittels Baumkletterer“ regelmäßig als eigene Position.
Status: liegt vor, Kopie auf Anfrage
Der Sachkundenachweis nach § 9 Pflanzenschutzgesetz ist der einzige harte Pflichtnachweis für die bodengebundene Bekämpfung. Öffentliche Auftraggeber fordern ihn regelmäßig wörtlich in den Eignungskriterien – ohne ihn ist ein Angebot in diesen Verfahren nicht wertbar.
Ein Landkreis forderte in seiner EPS-Ausschreibung: Sachkundenachweis nach § 9 PflSchG, Angaben zur Leistungsfähigkeit in Bäumen pro Tag, drei vergleichbare Referenzen aus den letzten drei Geschäftsjahren sowie eine Betriebshaftpflicht über 1,5 Mio. € – Zuschlag zu 100 % über den niedrigsten Preis pro Baum.
Warum die Kombination der Unterschied ist
Der Eichenprozessionsspinner sitzt dort, wo zwei Gewerke aneinander vorbeiarbeiten. Reine Schädlingsbekämpfer kommen nicht sicher in die Krone, reine Baumkletterer dürfen keine Mittel ausbringen. Beides in einem Betrieb zu haben, erspart Ihnen die Koordination von zwei Auftragnehmern – und die Schnittstelle, an der Verantwortung sonst verloren geht.
Die zwei Sachkunde-Schienen
Welche Sachkunde verlangt wird, hängt nicht vom Verfahren ab, sondern vom eingesetzten Mittel. Das ist in Ausschreibungen häufig nicht differenziert – fachlich ist die Unterscheidung aber entscheidend.
Je nach Verwenderkategorie des Mittels dürfen nur sachkundige Verwender mit Sachkundenachweis nach Anhang I Nr. 3 der Gefahrstoffverordnung – also Schädlingsbekämpfer – oder auch berufsmäßige Verwender mit Sachkunde nach der Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung das Mittel erwerben und verwenden. Die Verwenderkategorie steht in der Zulassung des Mittels.
Ebenso zweigeteilt ist die Rechtsgrundlage der Maßnahme: Dient die Maßnahme dem Schutz der menschlichen Gesundheit, gilt Biozidrecht; dient sie dem Schutz der Eiche, gilt Pflanzenschutzrecht. Bekämpfungsmaßnahmen dürfen nur von professionellen Anwendern durchgeführt werden. Wir setzen ausschließlich zugelassene Präparate nach den behördlichen Anwendungsbestimmungen ein und prüfen vor dem Einsatz, welche Verwenderkategorie die Zulassung vorsieht.
Was in EPS-Ausschreibungen typischerweise zusätzlich gefordert wird
Die folgende Übersicht listet die Nachweise, die uns aus EPS-Vergabeverfahren bekannt sind – mit ehrlichem Status. „Auf Anfrage“ bedeutet: Wir stellen die Unterlage für Ihr Verfahren zusammen, weisen sie hier aber nicht als belegte Kennzahl aus.
| Nachweis | In Ausschreibungen gefordert | Status bei uns |
|---|---|---|
| Sachkundenachweis nach § 9 PflSchG | regelmäßig gefordert, häufig als wörtliches Eignungskriterium | liegt vor |
| Seilklettertechnik SKT-A und SKT-B | bei Kronennestern, die mit Hubarbeitsbühne nicht erreichbar sind | liegt vor |
| Betriebshaftpflicht mit Deckungssumme | ein Landkreis forderte 1,5 Mio. € | auf Anfrage |
| Drei vergleichbare Referenzen der letzten drei Geschäftsjahre | regelmäßig gefordert; Vergleichbarkeit teils ab 15.000 € Auftragssumme | auf Anfrage |
| Angaben zur Leistungsfähigkeit in Bäumen pro Tag | gefordert, weil der Einsatzzeitpunkt kurzfristig anfällt | auf Anfrage |
| Eigenerklärungen nach §§ 123, 124 GWB | über die Auftragsunterlagen Ihres Hauses | auf Anfrage |
| Angaben zu Absaugtechnik und erreichbarer Arbeitshöhe | in Leistungsverzeichnissen nach Höhenklassen getrennt abgefragt | auf Anfrage |
Die Angaben zur Betriebshaftpflicht und zur Referenzschwelle stammen aus einer veröffentlichten EPS-Ausschreibung eines Landkreises. Sie sind ein realistischer Maßstab dafür, was Ihre Vergabestelle abfragen wird – verbindlich sind allein die Anforderungen Ihres eigenen Verfahrens.
Arbeitsschutz beim Auftragnehmer
Für den Umgang mit dem Eichenprozessionsspinner existiert keine eigene technische Regel. Grundlage sind das Arbeitsschutzgesetz mit der Gefährdungsbeurteilung sowie die DGUV Regel 114-610 „Branche Grün- und Landschaftspflege“.
Persönliche Schutzausrüstung
Die Behörden nennen dazu unterschiedliche Mindeststandards. Die Regierung von Oberfranken nennt in ihrem Merkblatt für den Umgang mit dem Eichenprozessionsspinner:
- Schutzanzug mindestens Typ 3 oder 4 nach EN 14605
- Chemikalienschutzhandschuhe
- dicht abschließender Vollgesichtsschutz, mindestens Vollmaske, Haube oder Helm mit P2-Filter
Eine bundesweit einheitliche Vorgabe zum Atemschutz gibt es nicht. Wir richten die Ausstattung an den Vorgaben der für Ihren Standort zuständigen Behörde aus und dokumentieren sie im Einsatzbericht. Auf Wunsch legen wir die einsatzbezogene Gefährdungsbeurteilung vor.
Dekontamination und Geräte
- Arbeitskleidung wird bei über 60 °C gewaschen – die Hitze zerstört das Nesselgift.
- Gebrauchte Schutzkleidung gelangt nicht in Fahrzeuge oder Räume: Die Haare setzen sich in Polstern fest und bleiben dort über Jahre wirksam.
- Absaugtechnik wird dediziert eingesetzt. Ein Sauger, der einmal für den Eichenprozessionsspinner benutzt wurde, verteilt die Brennhaare bei jeder weiteren Benutzung neu.
- Gearbeitet wird im Zwei-Personen-Team, unter Berücksichtigung der Windrichtung, mit gesichertem Arbeitsbereich.
Arbeitskleidung muss bei über 60 °C gewaschen werden; die Hitze zerstört das Nesselgift. Gebrauchte Schutzkleidung darf nicht in Fahrzeuge oder Räume gelangen, weil sich die Haare in Polstern festsetzen und über Jahre wirksam bleiben.
Entsorgung und Vertragsgrundlage
Entsorgung des abgesaugten Materials
Abgesaugtes Material ist in dichten, fest verschlossenen Beuteln der Verbrennung zuzuführen – nicht über Rest- oder Biotonne.
Einen bundesweit verbindlichen Abfallschlüssel für dieses Material gibt es nach unserer Kenntnis nicht. Abfallschlüssel und Nachweisweg stimmen wir deshalb mit der für Ihren Standort zuständigen Abfallbehörde ab. Den Entsorgungsnachweis reichen wir auf Wunsch mit der Dokumentation ein.
Vertragsgrundlage
Für Baumpflegeleistungen ist regelmäßig die ZTV-Baumpflege maßgeblich, in Bayern amtlich veröffentlicht. Wir arbeiten auf dieser Grundlage – Sie können in Ihrem Leistungsverzeichnis darauf verweisen, ohne Sonderregelungen für die EPS-Positionen aufnehmen zu müssen.
Offen gesagt: ein neuer Leistungsbereich
Passend dazu
- Ausschreibung & LVEichenprozessionsspinner-Bekämpfung beschaffen: LV-Positionen nach Höhenklassen, Eignungsnachweise und Wertgrenzen für den Direktauftrag in Bayern.
- VerkehrssicherungspflichtWer ist beim Eichenprozessionsspinner zuständig – Kommune, Straßenbaulastträger oder Eigentümer? Rechtslage, Urteile und was Sie dokumentieren sollten.
- VerfahrenAbsaugung, biologische Behandlung im Frühjahr oder Monitoring: welches Verfahren wann passt – nach Larvenstadium, Fläche und rechtlichen Auflagen.
Quellen
- § 9 Pflanzenschutzgesetz – Sachkunde
- Landkreis Prignitz, Öffentliche Ausschreibung RPA.VST.001.26/offV EU – 14.01.2026
- Regierung von Oberfranken, Gewerbeaufsichtsamt, Merkblatt Eichenprozessionsspinner (Version 3) – 07.12.2023
- Umweltbundesamt, Eichenprozessionsspinner – häufig gestellte Fragen
- Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
- § 5 Arbeitsschutzgesetz – Beurteilung der Arbeitsbedingungen
- § 123 GWB – zwingende Ausschlussgründe
- DGUV Regel 114-610, Branche Grün- und Landschaftspflege
- Land Niedersachsen und kommunale Spitzenverbände, Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners – Handreichung für die kommunale Praxis
- Kommunalbetrieb Krefeld AöR, Rahmenvertrag EPS-Bekämpfung, TED 435776-2023
- ZTV-Baumpflege 2017 (FLL), in Bayern amtlich als BayVV 913-B
Rechts- und Fachstand: August 2026. Die Angaben auf dieser Seite dienen der fachlichen Orientierung und sind keine Rechtsberatung. Für die Beurteilung Ihres Einzelfalls sind die zuständigen Behörden beziehungsweise eine rechtliche Prüfung maßgeblich.
Sagen Sie uns, was Ihre Eignungsprüfung fordert
Schicken Sie uns die Liste der geforderten Nachweise oder die Auftragsunterlagen. Wir stellen das Nachweisdossier zusammen, ergänzen Angebot und Positionsliste – und sagen offen, wenn eine Unterlage nicht vorliegt.
- Nachweisdossier für die Vergabeakte
- Angebot mit Einheitspreisen
- Muster der Einsatzdokumentation
- Rückmeldung in 24 Stunden (werktags)
Anfrage ohne Vor-Ort-Termin
Beschreiben Sie Standort, Anzahl der Eichen und Dringlichkeit. Sie erhalten eine Einschätzung und ein Angebot mit Einheitspreisen, das Sie direkt in Ihre Unterlagen übernehmen können.
Nachweise anfordernOder per E-Mail an info@mathes-baumservice.de