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EichenprozessionsspinnerExperte · für Kommunen & Verwaltungen
Eignungsprüfung

Nachweise und Qualifikation für Ihre Vergabeakte

Diese Seite ist so aufgebaut, dass Ihre Vergabestelle die Eignungsprüfung durchgehen kann. Wir trennen dabei sauber: Was mit Urkunde belegt ist, steht als belegt. Was in Ausschreibungen zusätzlich gefordert wird und bei uns noch nicht öffentlich ausgewiesen ist, führen wir als „auf Anfrage“. Eine falsche Angabe an dieser Stelle wäre ein Ausschlussgrund – deshalb lieber ehrlich als vollständig.
  • Sachkundenachweis nach § 9 PflSchG
  • Seilklettertechnik SKT-A und SKT-B
  • Biozid- und Pflanzenschutzrecht unterschieden
  • PSA und Dekontamination nach Behördenvorgabe
  • Entsorgung über die Verbrennung
  • ZTV-Baumpflege als Vertragsgrundlage

Was wir belegen können

Zwei Nachweise liegen vor und sind mit Urkunde belegbar. Sie sind der fachliche Kern der Leistung – der eine erlaubt den Mitteleinsatz, der andere den Zugang zur Krone.

Sachkundenachweis Pflanzenschutz

nach § 9 Pflanzenschutzgesetz (PflSchG)

Gesetzliche Voraussetzung, um Pflanzenschutz- und Biozidprodukte berufsmäßig anzuwenden – Grundlage für die vorbeugende Behandlung im Frühjahr.

Status: liegt vor, Kopie auf Anfrage

Seilklettertechnik SKT-A und SKT-B

Baumklettern mit Seil, inkl. Rettung aus der Krone

Kronennester sind mit Hubarbeitsbühne oft nicht erreichbar. Leistungsverzeichnisse führen „mittels Baumkletterer“ regelmäßig als eigene Position.

Status: liegt vor, Kopie auf Anfrage

Der Sachkundenachweis nach § 9 Pflanzenschutzgesetz ist der einzige harte Pflichtnachweis für die bodengebundene Bekämpfung. Öffentliche Auftraggeber fordern ihn regelmäßig wörtlich in den Eignungskriterien – ohne ihn ist ein Angebot in diesen Verfahren nicht wertbar.

Ein Landkreis forderte in seiner EPS-Ausschreibung: Sachkundenachweis nach § 9 PflSchG, Angaben zur Leistungsfähigkeit in Bäumen pro Tag, drei vergleichbare Referenzen aus den letzten drei Geschäftsjahren sowie eine Betriebshaftpflicht über 1,5 Mio. € – Zuschlag zu 100 % über den niedrigsten Preis pro Baum.
Quelle: Landkreis Prignitz, Öffentliche Ausschreibung RPA.VST.001.26/offV EU (14.01.2026)

Warum die Kombination der Unterschied ist

Der Eichenprozessionsspinner sitzt dort, wo zwei Gewerke aneinander vorbeiarbeiten. Reine Schädlingsbekämpfer kommen nicht sicher in die Krone, reine Baumkletterer dürfen keine Mittel ausbringen. Beides in einem Betrieb zu haben, erspart Ihnen die Koordination von zwei Auftragnehmern – und die Schnittstelle, an der Verantwortung sonst verloren geht.

Die zwei Sachkunde-Schienen

Welche Sachkunde verlangt wird, hängt nicht vom Verfahren ab, sondern vom eingesetzten Mittel. Das ist in Ausschreibungen häufig nicht differenziert – fachlich ist die Unterscheidung aber entscheidend.

Je nach Verwenderkategorie des Mittels dürfen nur sachkundige Verwender mit Sachkundenachweis nach Anhang I Nr. 3 der Gefahrstoffverordnung – also Schädlingsbekämpfer – oder auch berufsmäßige Verwender mit Sachkunde nach der Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung das Mittel erwerben und verwenden. Die Verwenderkategorie steht in der Zulassung des Mittels.
Quelle: Regierung von Oberfranken, Gewerbeaufsichtsamt, Merkblatt Eichenprozessionsspinner (Version 3) (07.12.2023)

Ebenso zweigeteilt ist die Rechtsgrundlage der Maßnahme: Dient die Maßnahme dem Schutz der menschlichen Gesundheit, gilt Biozidrecht; dient sie dem Schutz der Eiche, gilt Pflanzenschutzrecht. Bekämpfungsmaßnahmen dürfen nur von professionellen Anwendern durchgeführt werden. Wir setzen ausschließlich zugelassene Präparate nach den behördlichen Anwendungsbestimmungen ein und prüfen vor dem Einsatz, welche Verwenderkategorie die Zulassung vorsieht.

Was in EPS-Ausschreibungen typischerweise zusätzlich gefordert wird

Die folgende Übersicht listet die Nachweise, die uns aus EPS-Vergabeverfahren bekannt sind – mit ehrlichem Status. „Auf Anfrage“ bedeutet: Wir stellen die Unterlage für Ihr Verfahren zusammen, weisen sie hier aber nicht als belegte Kennzahl aus.

Stand der Nachweise – belegt oder auf Anfrage
NachweisIn Ausschreibungen gefordertStatus bei uns
Sachkundenachweis nach § 9 PflSchGregelmäßig gefordert, häufig als wörtliches Eignungskriteriumliegt vor
Seilklettertechnik SKT-A und SKT-Bbei Kronennestern, die mit Hubarbeitsbühne nicht erreichbar sindliegt vor
Betriebshaftpflicht mit Deckungssummeein Landkreis forderte 1,5 Mio. €auf Anfrage
Drei vergleichbare Referenzen der letzten drei Geschäftsjahreregelmäßig gefordert; Vergleichbarkeit teils ab 15.000 € Auftragssummeauf Anfrage
Angaben zur Leistungsfähigkeit in Bäumen pro Taggefordert, weil der Einsatzzeitpunkt kurzfristig anfälltauf Anfrage
Eigenerklärungen nach §§ 123, 124 GWBüber die Auftragsunterlagen Ihres Hausesauf Anfrage
Angaben zu Absaugtechnik und erreichbarer Arbeitshöhein Leistungsverzeichnissen nach Höhenklassen getrennt abgefragtauf Anfrage

Die Angaben zur Betriebshaftpflicht und zur Referenzschwelle stammen aus einer veröffentlichten EPS-Ausschreibung eines Landkreises. Sie sind ein realistischer Maßstab dafür, was Ihre Vergabestelle abfragen wird – verbindlich sind allein die Anforderungen Ihres eigenen Verfahrens.

Arbeitsschutz beim Auftragnehmer

Für den Umgang mit dem Eichenprozessionsspinner existiert keine eigene technische Regel. Grundlage sind das Arbeitsschutzgesetz mit der Gefährdungsbeurteilung sowie die DGUV Regel 114-610 „Branche Grün- und Landschaftspflege“.

Persönliche Schutzausrüstung

Die Behörden nennen dazu unterschiedliche Mindeststandards. Die Regierung von Oberfranken nennt in ihrem Merkblatt für den Umgang mit dem Eichenprozessionsspinner:

  • Schutzanzug mindestens Typ 3 oder 4 nach EN 14605
  • Chemikalienschutzhandschuhe
  • dicht abschließender Vollgesichtsschutz, mindestens Vollmaske, Haube oder Helm mit P2-Filter

Eine bundesweit einheitliche Vorgabe zum Atemschutz gibt es nicht. Wir richten die Ausstattung an den Vorgaben der für Ihren Standort zuständigen Behörde aus und dokumentieren sie im Einsatzbericht. Auf Wunsch legen wir die einsatzbezogene Gefährdungsbeurteilung vor.

Dekontamination und Geräte

  • Arbeitskleidung wird bei über 60 °C gewaschen – die Hitze zerstört das Nesselgift.
  • Gebrauchte Schutzkleidung gelangt nicht in Fahrzeuge oder Räume: Die Haare setzen sich in Polstern fest und bleiben dort über Jahre wirksam.
  • Absaugtechnik wird dediziert eingesetzt. Ein Sauger, der einmal für den Eichenprozessionsspinner benutzt wurde, verteilt die Brennhaare bei jeder weiteren Benutzung neu.
  • Gearbeitet wird im Zwei-Personen-Team, unter Berücksichtigung der Windrichtung, mit gesichertem Arbeitsbereich.
Arbeitskleidung muss bei über 60 °C gewaschen werden; die Hitze zerstört das Nesselgift. Gebrauchte Schutzkleidung darf nicht in Fahrzeuge oder Räume gelangen, weil sich die Haare in Polstern festsetzen und über Jahre wirksam bleiben.
Quelle: Land Niedersachsen und kommunale Spitzenverbände, Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners – Handreichung für die kommunale Praxis

Entsorgung und Vertragsgrundlage

Entsorgung des abgesaugten Materials

Abgesaugtes Material ist in dichten, fest verschlossenen Beuteln der Verbrennung zuzuführen – nicht über Rest- oder Biotonne.
Quelle: Kommunalbetrieb Krefeld AöR, Rahmenvertrag EPS-Bekämpfung, TED 435776-2023

Einen bundesweit verbindlichen Abfallschlüssel für dieses Material gibt es nach unserer Kenntnis nicht. Abfallschlüssel und Nachweisweg stimmen wir deshalb mit der für Ihren Standort zuständigen Abfallbehörde ab. Den Entsorgungsnachweis reichen wir auf Wunsch mit der Dokumentation ein.

Vertragsgrundlage

Für Baumpflegeleistungen ist regelmäßig die ZTV-Baumpflege maßgeblich, in Bayern amtlich veröffentlicht. Wir arbeiten auf dieser Grundlage – Sie können in Ihrem Leistungsverzeichnis darauf verweisen, ohne Sonderregelungen für die EPS-Positionen aufnehmen zu müssen.

Offen gesagt: ein neuer Leistungsbereich

Der Eichenprozessionsspinner ist ein neuer Leistungsbereich unseres Betriebs. Die Substanz dahinter – Arbeiten an und in Bäumen, Seilklettertechnik, Pflanzenschutz-Sachkunde – ist unser Tagesgeschäft; öffentliche EPS-Referenzen bauen wir gerade auf. Sagen Sie uns, welche Nachweise Ihre Eignungsprüfung fordert. Wir stellen sie zusammen oder sagen ehrlich, wenn etwas fehlt.

Sagen Sie uns, was Ihre Eignungsprüfung fordert

Schicken Sie uns die Liste der geforderten Nachweise oder die Auftragsunterlagen. Wir stellen das Nachweisdossier zusammen, ergänzen Angebot und Positionsliste – und sagen offen, wenn eine Unterlage nicht vorliegt.

  • Nachweisdossier für die Vergabeakte
  • Angebot mit Einheitspreisen
  • Muster der Einsatzdokumentation
  • Rückmeldung in 24 Stunden (werktags)

Anfrage ohne Vor-Ort-Termin

Beschreiben Sie Standort, Anzahl der Eichen und Dringlichkeit. Sie erhalten eine Einschätzung und ein Angebot mit Einheitspreisen, das Sie direkt in Ihre Unterlagen übernehmen können.

Nachweise anfordern

Oder per E-Mail an info@mathes-baumservice.de