Absaugen oder biologisch behandeln – welches EPS-Verfahren wann passt
- Stufenmodell des Umweltbundesamts
- Absaugung ab dem dritten Larvenstadium
- Biologische Behandlung nur bis L2
- Abflammen: fachlich abzulehnen
- Entscheidungstabelle für Ihre Situation
- Was auch die Absaugung nicht leistet
Die Reihenfolge steht fest: erfassen, bewerten, dann entscheiden
Welches Verfahren richtig ist, ergibt sich aus zwei Größen: wie stark der Befall ist und wie intensiv die Fläche genutzt wird. Das Umweltbundesamt beschreibt daraus ein Stufenmodell – und darin ist ausdrücklich auch die Stufe enthalten, auf der nichts zu tun ist.
Vorgeschaltet ist immer dasselbe: ein Befallsmonitoring, eine Gefährdungsanalyse der betroffenen Flächen und ein Baumkataster, in dem die Standorte geführt werden. Ohne diese Grundlage lässt sich weder ein Verfahren fachlich begründen noch eine Priorisierung gegenüber Dritten belegen. Für die Behandlung im Frühjahr ist der festgestellte Befall darüber hinaus rechtliche Voraussetzung.
| Befall | Nutzung der Fläche | Fachlich empfohlene Reaktion |
|---|---|---|
| gering | gering | In der Regel keine Maßnahme erforderlich. Befall beobachten und im Kataster fortschreiben. |
| gering | stark | Warnhinweise, Absperrung und mechanische Entfernung der Nester. |
| stark | gering | Warnhinweise, Absperrung und mechanische Entfernung der Nester. |
| stark | stark | Über Warnhinweise, Absperrung und mechanische Entfernung hinaus sind weitergehende Maßnahmen zu erwägen – im Regelfall eine Behandlung im Frühjahr der Folgesaison auf Grundlage der Befallsermittlung. |
Das Umweltbundesamt stellt der Auswahl des Verfahrens ausdrücklich Befallsmonitoring, Gefährdungsanalyse und ein Baumkataster voran. Bei geringem Befall und geringer Nutzung ist in der Regel keine Maßnahme erforderlich; bei starkem Befall und starker Nutzung sind über Warnhinweise, Absperrung und mechanische Entfernung hinaus weitergehende Maßnahmen zu erwägen.
Was wir bei der Befallsermittlung aufnehmen
- Anzahl und Lage der Nester je Baum, getrennt nach Krone und Stamm
- Larvenstadium, weil davon Gefährdung und Verfahren abhängen
- Nutzung der Fläche: Spielplatz, Schulhof, Liegewiese, Gehweg, Parkplatz, Waldrand
- Zugang: mit Hubarbeitsbühne erreichbar oder nur per Seilklettertechnik
- Altnester aus Vorjahren, die als Gefahrenstelle bestehen bleiben
- Standortkennung, damit die Maßnahme später eindeutig zugeordnet werden kann
Als erste Bekämpfungsschwelle werden drei bis sechs Nester pro Baum genannt, als zweite Schwelle sechs bis neun. Die Werte sind ein Anhaltspunkt für die Priorisierung, keine Vorschrift: Ein einzelnes Nest über einer Sandkiste ist dringender als sechs Nester an einem Waldrand ohne Wegeverbindung.
Mechanische Absaugung: das Verfahren ab dem dritten Larvenstadium
Die Absaugung ist unser Kernverfahren, weil sie das einzige ist, das Nester und Raupen samt Brennhaaren tatsächlich von der Fläche entfernt. Sie ist auch das Verfahren, das ab einem bestimmten Zeitpunkt fachlich notwendig wird.
Ab dem dritten Larvenstadium ist das mechanische Entfernen von Nestern und Raupen notwendig, um eine weitere Kontamination der Umgebung einzudämmen.
Wie wir arbeiten
- Nester werden vor der Abnahme fixiert, damit beim Lösen kein Material abfällt.
- Unter dem Baum liegt eine Abdeckplane, die anschließend mit dem Sauggut entsorgt wird.
- Gearbeitet wird im Zwei-Personen-Team mit Vollschutz: einer im Baum oder im Korb, einer sichert und bedient.
- Die Windrichtung bestimmt, von welcher Seite gearbeitet und wie weit abgesperrt wird.
- Zugang per Seilklettertechnik oder Hubarbeitsbühne – Kronennester sind mit dem Korb häufig nicht erreichbar.
- Dedizierte Geräte: Ein Sauger, der einmal für den Eichenprozessionsspinner benutzt wurde, verteilt die Brennhaare bei jeder weiteren Benutzung neu.

Entsorgung und Nachsorge
Abgesaugtes Material ist in dichten, fest verschlossenen Beuteln der Verbrennung zuzuführen – nicht über Rest- oder Biotonne. Die Abdeckplane, Filter und Einwegschutzkleidung gehen denselben Weg. Arbeitskleidung, die wiederverwendet wird, muss bei über 60 Grad gewaschen werden; die Hitze zerstört das Nesselgift. Gebrauchte Schutzkleidung gelangt nicht in Fahrzeugkabinen oder Aufenthaltsräume, weil sich die Haare in Polstern festsetzen und dort über Jahre wirksam bleiben.
Wie die Absaugung abgerechnet wird – Einheitspreis pro Baum nach Höhenklasse und Zugangsverfahren, Nebenpositionen für Verkehrssicherung und Dokumentation – finden Sie unter Kosten und Abrechnung.
Was die Absaugung nicht leistet
Diesen Abschnitt schreiben die meisten Anbieter nicht. Er ist trotzdem der wichtigste auf dieser Seite, weil er entscheidet, was Sie in Ihrer Akte und in der Kommunikation nach außen zusichern können.
Auch nach sorgfältiger Absaugung bleibt eine Restbelastung im Umfeld, weil Brennhaare bereits vorher verdriftet wurden. Vollständige Befallsfreiheit ist fachlich nicht erreichbar.
Praktisch heißt das: Wir entfernen die Nester und die Raupen, damit die Quelle weg ist und keine weitere Kontamination hinzukommt. Wir können nicht die Brennhaare zurückholen, die vor unserem Einsatz in Bodendecker, Rindenmulch, Spielsand oder Sitzflächen gelangt sind. Wo das relevant ist – etwa auf einer Sandfläche unter einer stark befallenen Eiche – gehört der Austausch oder die Reinigung des Untergrunds zur Maßnahme dazu und wird als eigene Position kalkuliert.
Was wir zusichern: fachgerechte Ausführung, dedizierte Geräte, einen gesicherten Arbeitsbereich, die Entsorgung über die Verbrennung und eine Dokumentation je Standort, mit der Sie die durchgeführte Maßnahme belegen können.
Woran Sie ein unbrauchbares Angebot erkennen
Biologische Behandlung im Frühjahr: ein Fenster von wenigen Wochen
Die Behandlung im Frühjahr wirkt nur, solange die Raupen jung sind. Bis zum zweiten Larvenstadium kommt sie in Betracht; danach ist sie nicht mehr sinnvoll, weil die Raupen ab dem dritten Larvenstadium Brennhaare bilden und das mechanische Entfernen notwendig wird.
Der Schlupf erfolgt zeitgleich mit dem Austrieb der Eiche, meist ab der ersten Aprilwoche. Ein fester Kalendertermin ist deshalb untauglich – maßgeblich ist die Kontrolle vor Ort. Wie sich das über das Jahr planen lässt, steht im Saisonkalender.
Ohne einen auf Grundlage von Monitoringdaten festgestellten Befall ist die vorbeugende Ausbringung von Biozidprodukten nicht zulässig.
Welches Recht gilt – und wer anwenden darf
Dient die Maßnahme dem Schutz der menschlichen Gesundheit, gilt Biozidrecht; dient sie dem Schutz der Eiche, gilt Pflanzenschutzrecht. Bekämpfungsmaßnahmen dürfen nur von professionellen Anwendern durchgeführt werden.
Für Sie als Auftraggeber ist die Unterscheidung nicht akademisch: Sie bestimmt, welche Anwendungsbestimmungen gelten und welche Nachweise Ihr Auftragnehmer vorlegen muss. In beiden Regimen ist der Sachkundenachweis nach § 9 Pflanzenschutzgesetz die Grundlage der berufsmäßigen Anwendung.
- Einsatz zugelassener Präparate nach den behördlichen Anwendungsbestimmungen
- Anwendung ausschließlich durch professionelle Anwender mit Sachkundenachweis nach § 9 PflSchG
- Ausbringung zielgerichtet auf die im Kataster erfassten, befallsgefährdeten Eichen
- Dokumentation von Datum, Standort, Verfahren und Anwendungsbestimmungen für Ihre Akte
Ob eine Behandlung im Einzelfall zulässig und fachlich sinnvoll ist, hängt von Befallslage, Nutzung der Fläche, den Anwendungsbestimmungen und den Vorgaben der zuständigen Behörde ab. Wir sagen es Ihnen, wenn das Fenster geschlossen ist – dann bleibt die Absaugung.
Verfahren, die wir nicht anbieten
Zwei Verfahren kommen in Gesprächen regelmäßig auf. Beide sind für Siedlungsflächen keine Option – das eine, weil es die Gefährdung vergrößert, das andere, weil es genehmigungspflichtig und praktisch kaum einschlägig ist.
Abflammen der Nester
Das Abflammen von Nestern ist abzulehnen: Die Brennhaare werden durch die Thermik verdriftet und der Gefährdungsbereich dadurch vergrößert. Ein öffentlicher Auftraggeber hat das Verfahren in seiner Ausschreibung ausdrücklich ausgeschlossen.
Das ist der Punkt, an dem sich qualifizierte von unqualifizierten Anbietern trennen. Abflammen ist schnell, billig und sieht danach aufgeräumt aus – während die Brennhaare in der Thermik über die Fläche verteilt werden, auf der anschließend wieder Menschen unterwegs sind. Steht das Verfahren in einem Angebot, das Ihnen vorliegt, ist das ein fachlicher Ausschlussgrund und kein Preisvorteil.
Ausbringung aus der Luft
Die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln mit Luftfahrzeugen ist nach § 18 Pflanzenschutzgesetz genehmigungspflichtig. Für den Siedlungsbereich ist sie in der Regel kein Thema. Hinzu kommt eine fachliche Einschränkung: Der einzuhaltende Abstand zum Waldrand lässt Restpopulationen gerade dort stehen, wo der Befall am dichtesten ist. Für Straßenbäume, Parks, Schulhöfe und Spielplätze bleibt es daher bei Behandlung im Frühjahr, Absperrung und Absaugung.
Absperren, bekämpfen, freigeben – die oft übersehene Maßnahme
Absperrung und Beschilderung sind kein Nebenprodukt der Absaugung, sondern bei starker Nutzung eine eigene, fachlich vorgesehene Maßnahme. Sie wirken sofort, sie kosten wenig, und sie sind das, was Sie zwischen Befallsmeldung und Einsatztermin in der Hand haben.
- 1
Absperren und beschildern
Der Gefährdungsbereich wird abgesperrt und mit Hinweisschildern gekennzeichnet – Umfang abhängig von Nesthöhe, Windrichtung und Nutzung. Bei Spielplätzen und Schulhöfen heißt das im Regelfall: Bereich vollständig entziehen. - 2
Bekämpfen
Absaugung im gesicherten Bereich, im Zwei-Personen-Team mit Vollschutz. Der Arbeitsbereich bleibt während der Maßnahme für Dritte gesperrt, einschließlich der Fläche, auf der die Plane liegt. - 3
Reinigen und prüfen
Plane und Sauggut werden verschlossen abgeführt, der Stammfuß und die unmittelbare Umgebung werden kontrolliert. Wo Sand, Mulch oder Sitzflächen betroffen sind, wird über Austausch oder Reinigung entschieden. - 4
Freigeben und dokumentieren
Die Absperrung wird zurückgebaut und die Fläche freigegeben. Sie erhalten Fotos und einen Bericht je Standort – die Grundlage für Ihre Gefährdungsbeurteilung und für die Akte.
In Leistungsverzeichnissen sind Verkehrssicherung und Dokumentation eigene Positionen. Wie Sie das ausschreiben, steht unter Ausschreibung und Leistungsverzeichnis.
Entscheidungstabelle: welches Verfahren passt zu Ihrer Lage
Die Tabelle deckt die sechs Situationen ab, die in Anfragen praktisch immer vorkommen. Die letzte Spalte ist die wichtigste – sie nennt den Fall, in dem das Verfahren gerade nicht passt.
| Situation | Passendes Verfahren | Zeitfenster | Nicht geeignet, wenn … |
|---|---|---|---|
| Befall noch nicht erfasst | Befallsermittlung, Gefährdungsanalyse, Eintrag ins Baumkataster | ganzjährig möglich, sinnvoll ab Spätsommer für die Folgesaison | eine erkennbare Gefahrenstelle an genutzter Fläche vorliegt – dann wird zuerst abgesperrt |
| Befall im Frühjahr erkannt, L1 bis L2 | Biologische Behandlung mit zugelassenen Präparaten nach den behördlichen Anwendungsbestimmungen | vom Schlupf bis zum zweiten Larvenstadium, meist April bis Anfang Mai | kein auf Monitoringdaten festgestellter Befall vorliegt oder die Raupen das dritte Larvenstadium erreicht haben |
| Nester ab L3 an genutzter Fläche | Absperrung und Beschilderung, dann mechanische Absaugung | ab dem dritten Larvenstadium bis zum Ende der Raupenzeit | der Bereich während der Arbeiten nicht gesichert werden kann – dann zuerst Nutzung unterbrechen |
| Große Gespinstnester am Stamm ab Mitte Juni | Absaugung und Nestentfernung, Kontrolle des Stammfußes und der Fläche darunter | ab Mitte Juni, fünftes bis sechstes Larvenstadium | auf eine Behandlung im Frühjahr gehofft wird – dieses Fenster ist geschlossen |
| Alte Nester aus Vorjahren | Mechanische Entfernung mit derselben Schutz- und Entsorgungskette wie bei frischem Befall | außerhalb der Raupenzeit, gut im Winter planbar | angenommen wird, verlassene Gespinste seien harmlos – Brennhaare bleiben über viele Jahre wirksam |
| Befall im Wald abseits von Wegen | In der Regel keine Maßnahme; Beobachtung und Beschilderung an den Zugängen | laufende Beobachtung | der Bereich als Erholungs-, Arbeits- oder Schulwaldfläche genutzt wird |
Häufige Fragen zu den Verfahren
Fehlt Ihre Frage? Stellen Sie sie über das Formular – wir antworten schriftlich, damit Sie die Antwort im Haus weitergeben können.
Woher wissen wir, ob absaugen oder im Frühjahr behandeln das richtige Verfahren ist?+
Aus dem Larvenstadium und der Nutzung der Fläche. Bis zum zweiten Larvenstadium kommt eine Behandlung im Frühjahr in Betracht, wenn ein auf Grundlage von Monitoringdaten festgestellter Befall vorliegt. Ab dem dritten Larvenstadium bilden die Raupen Brennhaare, und das mechanische Entfernen ist notwendig, um eine weitere Kontamination der Umgebung einzudämmen. Bei geringem Befall auf einer kaum genutzten Fläche kann auch Beobachten und Beschildern die fachlich richtige Antwort sein.
Dürfen wir vorbeugend behandeln lassen, bevor ein Befall festgestellt ist?+
Nein. Ohne einen auf Grundlage von Monitoringdaten festgestellten Befall ist die vorbeugende Ausbringung von Biozidprodukten nicht zulässig. Deshalb steht am Anfang immer die Befallsermittlung. Dient die Maßnahme dem Schutz der menschlichen Gesundheit, gilt Biozidrecht; dient sie dem Schutz der Eiche, gilt Pflanzenschutzrecht. In beiden Fällen dürfen Bekämpfungsmaßnahmen nur von professionellen Anwendern durchgeführt werden.
Warum flammen Sie Nester nicht ab?+
Weil beim Abflammen die Brennhaare durch die Thermik verdriftet werden und der Gefährdungsbereich dadurch vergrößert wird. Das Verfahren gilt als abzulehnen und wurde von einem öffentlichen Auftraggeber in seiner Ausschreibung ausdrücklich ausgeschlossen. Wir bieten es nicht an.
Ist die Fläche nach der Absaugung frei von Brennhaaren?+
Nein, und das kann Ihnen niemand zusichern. Auch nach sorgfältiger Absaugung bleibt eine Restbelastung im Umfeld, weil Brennhaare bereits vorher verdriftet wurden – vollständige Befallsfreiheit ist fachlich nicht erreichbar. Zusichern lässt sich die fachgerechte Ausführung: dedizierte Geräte, gesicherter Arbeitsbereich, Entsorgung über die Verbrennung und eine Dokumentation je Standort.
Ab wie vielen Nestern pro Baum sollte bekämpft werden?+
Als erste Bekämpfungsschwelle werden drei bis sechs Nester pro Baum genannt, als zweite Schwelle sechs bis neun. Diese Zahlen sind ein Anhaltspunkt, keine Vorschrift: Ein einzelnes Nest über einer Sandkiste ist dringender als sechs Nester an einem Waldrand ohne Wegeverbindung. Maßgeblich bleibt die Kombination aus Befallsstärke und Nutzung der Fläche.
Passend dazu
- SaisonkalenderWann welche Maßnahme wirkt: Monitoring im Winter, biologische Behandlung im April, Absaugung ab dem 3. Larvenstadium. Planungshilfe für Bauhof und Amt.
- KostenWie EPS-Bekämpfung abgerechnet wird: Einheitspreis pro Baum nach Höhenklasse, Tagessätze und Nebenpositionen – Grundlage für Ihre Haushaltsplanung.
- NachweiseSachkundenachweis nach § 9 PflSchG, Seilklettertechnik SKT-A und SKT-B sowie weitere Unterlagen für Ihre Vergabeakte – auf Anfrage als Dossier.
Quellen
- Umweltbundesamt, Eichenprozessionsspinner – häufig gestellte Fragen
- Stang/Schwander, Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners, UMID 2/2015 (Umweltbundesamt)
- Bayerische Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft (LWF), FAQs zum Eichenprozessionsspinner
- Land Niedersachsen und kommunale Spitzenverbände, Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners – Handreichung für die kommunale Praxis
- Regierung von Oberfranken, Gewerbeaufsichtsamt, Merkblatt Eichenprozessionsspinner (Version 3) – 07.12.2023
- Kommunalbetrieb Krefeld AöR, Rahmenvertrag EPS-Bekämpfung, TED 435776-2023
- § 9 Pflanzenschutzgesetz – Sachkunde
- § 18 Pflanzenschutzgesetz – Anwendung mit Luftfahrzeugen
Rechts- und Fachstand: August 2026. Die Angaben auf dieser Seite dienen der fachlichen Orientierung und sind keine Rechtsberatung. Für die Beurteilung Ihres Einzelfalls sind die zuständigen Behörden beziehungsweise eine rechtliche Prüfung maßgeblich.
Unsicher, welches Verfahren an Ihrem Standort passt?
Beschreiben Sie Standort, Anzahl der Eichen und – soweit erkennbar – Nestgröße und Larvenstadium. Sie erhalten eine fachliche Einschätzung und ein Angebot mit Einheitspreisen. Auch dann, wenn die Einschätzung lautet: hier genügen Absperrung und Beobachtung.
- Einschätzung zum passenden Verfahren, nicht zum größten Auftrag
- Angebot mit Einheitspreisen je Höhenklasse
- Sachkundenachweis nach § 9 PflSchG und SKT-A/SKT-B
- Dokumentation je Standort für Ihre Akte
Anfrage ohne Vor-Ort-Termin
Beschreiben Sie Standort, Anzahl der Eichen und Dringlichkeit. Sie erhalten eine Einschätzung und ein Angebot mit Einheitspreisen, das Sie direkt in Ihre Unterlagen übernehmen können.
Einschätzung anfordernOder per E-Mail an info@mathes-baumservice.de