Eichenprozessionsspinner-Bekämpfung für Hausverwaltungen und WEG
- Festpreisangebot zum Weiterreichen an Eigentümer
- Objektlisten mit gebündelten Terminen
- Einsatz- und Abnahmeprotokoll je Objekt
- Bewohnerinformation und Absperrung inklusive
- Sachkundenachweis nach § 9 PflSchG
- Kronennester per Seilklettertechnik erreichbar
Die Kosten bleiben im Haus – deshalb zählt der Festpreis
Anders als Gartenpflege oder Straßenreinigung lässt sich die Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners nach mietrechtlicher Praxis nicht über die Nebenkostenabrechnung weitergeben.
Die Kosten der Eichenprozessionsspinner-Bekämpfung gelten nicht als umlagefähige Betriebskosten – sie bleiben beim Eigentümer beziehungsweise beim technischen Bestandsmanagement.
Für Ihre Arbeit hat das eine unmittelbare Folge: Das Budget muss aus der Instandhaltung kommen. Eine Position, die niemand weiterbelasten kann, wird im Haus genau geprüft – und zwar vor der Beauftragung, nicht danach. Deshalb rechnen wir nicht in Stundenzetteln, sondern in Einheitspreisen je Baum und Höhenklasse, die Sie vorab kennen und gegenüber Eigentümern oder Ihrer Geschäftsführung begründen können.
Der zweite Hebel ist die Bündelung. Wer Eichen in mehreren Wirtschaftseinheiten hat, zahlt bei Einzelbeauftragung jede Anfahrt und jede Rüstzeit separat. Werden die Objekte in einem Auftrag zusammengefasst, verteilen sich Anfahrt und Aufbau auf mehrere Standorte, und Sie führen ein Vergabeverfahren statt fünf.
Kalkulierbar
Einheitspreise je Höhenklasse und Zugangsverfahren, getrennte Positionen für Verkehrssicherung, Anfahrt und Dokumentation. Keine Aufmaß-Überraschung nach dem Einsatz.
Weiterreichbar
Das Angebot ist so aufgebaut, dass es unverändert als Anlage zu einer Beschlussvorlage oder zur Freigabe durch den Eigentümer taugt.
Bündelbar
Ein Angebot für alle Objekte, gebündelte Termine, Abrechnung und Protokoll je Objekt für Ihre Kostenstellen.
Wie sich die Einheitspreise zusammensetzen und welche Nebenpositionen üblich sind, steht auf der Seite Kosten und Abrechnung.
Verkehrssicherung: zuständig ist zunächst der Eigentümer
Zuständig für die Verkehrssicherung ist im Grundsatz zunächst immer der Eigentümer des Baumes. Bei Wohnanlagen ist das die Eigentümergemeinschaft beziehungsweise die Gesellschaft, für die Sie verwalten – nicht die Kommune, auf deren Gemeindegebiet das Objekt liegt. Wie weit die Pflicht im Einzelfall reicht, hängt von Lage, Nutzung und Gefährdung ab: Ein Innenhof mit Kinderspielfläche und Fahrradabstellplatz ist anders zu beurteilen als ein selten begangener Randstreifen.
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat entschieden, dass ein Grundstückseigentümer als Zustandsstörer zur Beseitigung durch eine Fachfirma verpflichtet werden kann und die Kosten zu tragen hat.
Praktisch bedeutet das: Wird der Befall der zuständigen Behörde bekannt und ordnet sie eine Beseitigung an, kann die Maßnahme durch eine Fachfirma verlangt werden – und die Kosten können beim Eigentümer bleiben. Ob und in welchem Umfang das in Ihrem Fall greift, beurteilen die zuständige Behörde und gegebenenfalls Ihre rechtliche Prüfung. Für die Verwaltungspraxis heißt es vor allem: Eine gemeldete Gefahrenstelle sollte nachvollziehbar bearbeitet und dokumentiert sein.
- Befallsmeldungen mit Datum, Standort und Foto erfassen
- Sofortmaßnahme dokumentieren – Absperrung, Hinweisschild, Information der Bewohner
- Beauftragung und Ausführung mit Protokoll belegen
- Standorte für die nächste Saison in der Objektakte vermerken
Ausführlich zur Rechtslage, zu den einschlägigen Urteilen und zur Abgrenzung zwischen Kommune und Eigentümer: Verkehrssicherungspflicht beim Eichenprozessionsspinner.
Warum Sie sich auf kommunale Hilfe nicht verlassen können
In der Saison sind Fachbetriebe knapp. Behörden dürfen deshalb priorisieren – und tun es. Ein Freibadbetreiber klagte 2026 erfolglos darauf, bei der behördlichen Bekämpfung vorrangig bedient zu werden.
Weil nur eine eingeschränkte Verfügbarkeit von Fachunternehmen besteht, dürfen Behörden bei der Zuteilung der Ressourcen Prioritäten setzen – vorrangig für Schulen, Kindertagesstätten, Sporteinrichtungen und weitere Einrichtungen der Daseinsvorsorge.
Konsequenz für gewerbliche und private Eigentümer
Für die Bestandsplanung folgt daraus, den Bedarf früh zu erfassen: im Winter oder Frühjahr die Eichen im Bestand sichten, Befallsstandorte des Vorjahres prüfen und die Beauftragung nicht erst im Juni auslösen. Für wiederkehrenden Bedarf über mehrere Wirtschaftseinheiten ist ein Rahmenvertrag der praktikablere Weg als die Einzelbeauftragung im Akutfall.
Was eine Verwaltung wirklich braucht
Nicht die kürzeste Ausführungszeit entscheidet, sondern ob Sie die Maßnahme intern durchbekommen und hinterher belegen können.
| Was Sie brauchen | Was wir dafür bereitstellen |
|---|---|
| Festpreisangebot zum Weiterreichen | Angebot mit Einheitspreisen je Baum und Höhenklasse, das Sie unverändert an Eigentümer oder in die Eigentümerversammlung geben können |
| Vergleichsfähigkeit für den Beschluss | Positionen nach Höhenklassen und Zugangsverfahren gegliedert – dieselbe Struktur, in der öffentliche Leistungsverzeichnisse rechnen, dadurch mit anderen Angeboten vergleichbar |
| Objektliste mit Sammelterminen | Alle Standorte in einem Auftrag, Terminbündelung nach Lage, Abrechnung getrennt je Objekt |
| Bewohnerinformation und Absperrung | Textvorlage für Aushang und Anschreiben, Absperrung des Arbeitsbereichs während der Arbeiten, Abstimmung von Zugängen, Stellplätzen und Spielflächen |
| Abnahme- und Einsatzprotokoll je Objekt | Fotos vor und nach der Maßnahme, Anzahl und Lage der abgenommenen Nester, Angabe zur Entsorgung – als Nachweis für die Objektakte |
| Versicherungs- und Qualifikationsnachweise | Sachkundenachweis nach § 9 PflSchG und Nachweise zur Seilklettertechnik SKT-A und SKT-B; weitere Unterlagen stellen wir auf Anfrage zusammen |
Welche Nachweise wir belegen können und welche wir bewusst nur „auf Anfrage“ ausweisen, steht offen auf der Seite Nachweise und Qualifikation.
Ablauf über mehrere Objekte
Ein Verfahren für den ganzen Bestand statt fünf Einzelvorgänge – so bleibt der Verwaltungsaufwand beherrschbar.
- 1
Objektliste einreichen
Sie schicken Adressen, Anzahl der Eichen je Objekt, ungefähre Baumhöhe und die Zugangssituation für Fahrzeuge. Eine Tabelle genügt – Vollständigkeit ist wichtiger als Genauigkeit. - 2
Gemeinsame Begehung oder Fotoerfassung
Wir prüfen die Standorte vor Ort oder anhand Ihrer Fotos. Ergebnis ist eine Standortliste mit Befallseinschätzung und dem jeweils passenden Zugangsverfahren. - 3
Ein Angebot mit Einheitspreisen für alle Objekte
Sie erhalten ein Angebot, das für jedes Objekt dieselben Einheitspreise ausweist. Damit ist die Summe je Wirtschaftseinheit nachvollziehbar und der Vergleich mit anderen Anbietern möglich. - 4
Gebündelte Termine
Die Einsätze werden nach Lage zusammengefasst und mit Ihnen abgestimmt – inklusive Bewohnerinformation, Absperrung und Freihalten von Stellplätzen. - 5
Protokoll je Objekt
Nach Abschluss erhalten Sie für jedes Objekt ein eigenes Protokoll mit Fotos, Nestzahl und Entsorgungsangabe – ablegbar in der Objektakte, weiterreichbar an den Eigentümer.
Bewohner, Kinder und Haustiere im Objekt
Die Gefahr geht nicht vom Falter aus, sondern von den Brennhaaren der Raupen. Eine ausgewachsene Raupe trägt bis zu 600.000 Brennhaare mit dem Eiweißgift Thaumetopoein. Reaktionen sind auch ohne direkte Berührung möglich, weil die Haare vom Wind verweht werden – vom Balkon über der Eiche bis zum Sandkasten daneben.
Deshalb ist der Befall in einer Wohnanlage kein optisches Thema: Wäsche auf der Leine, Kindersitzgruppen, Fahrradständer und Hundeausläufe unter befallenen Eichen sind betroffen, ohne dass jemand ein Nest anfasst.

Zwei Punkte, die in Objektakten regelmäßig fehlen
- Während der Arbeiten sperren wir den Bereich ab und stimmen Zugänge und Stellplätze mit Ihnen ab
- Für den Aushang stellen wir eine Textvorlage bereit, die Bewohner sachlich informiert
- Wir arbeiten mit dedizierten Geräten, weil ein bereits eingesetzter Sauger Brennhaare sonst neu verteilt
- Abgesaugtes Material wird in verschlossenen Beuteln der Verbrennung zugeführt – nicht über die Rest- oder Biotonne
Häufige Fragen aus der Wohnungswirtschaft
Können wir die Kosten auf die Mieter umlegen?+
Nach der mietrechtlichen Praxis gelten die Kosten der Eichenprozessionsspinner-Bekämpfung nicht als umlagefähige Betriebskosten. Sie bleiben damit beim Eigentümer beziehungsweise beim technischen Bestandsmanagement und müssen aus der Instandhaltung finanziert werden. Für Ihre Budgetplanung sollten Sie von einer nicht umlagefähigen Position ausgehen; ob im Einzelfall eine andere Beurteilung möglich ist, klärt Ihre rechtliche Prüfung.
Brauchen wir einen Beschluss der Eigentümerversammlung?+
Das richtet sich nach Ihrer Verwaltervollmacht, dem Verwaltervertrag und der Höhe der Maßnahme; Maßnahmen zur akuten Gefahrenabwehr sind dabei anders zu beurteilen als die planmäßige Behandlung eines ganzen Baumbestands. Wir stellen unser Angebot so aus, dass Sie es unverändert als Anlage zu einer Beschlussvorlage verwenden können: Einheitspreise je Höhenklasse, getrennte Positionen für Verkehrssicherung, Anfahrt und Dokumentation sowie eine Objektliste mit den betroffenen Standorten.
Können mehrere Objekte gemeinsam beauftragt werden?+
Ja. Sie reichen eine Objektliste mit Adressen, Anzahl der Eichen und Zugangssituation ein und erhalten ein Angebot mit einheitlichen Preisen für alle Objekte. Die Termine bündeln wir nach Lage, abgerechnet und dokumentiert wird je Objekt – so lassen sich die Kosten den einzelnen Wirtschaftseinheiten und Kostenstellen zuordnen.
Was ist mit Bäumen an der Grundstücksgrenze?+
Zuständig für die Verkehrssicherung ist im Grundsatz zunächst der Eigentümer des Baumes. Steht die befallene Eiche auf dem Nachbargrundstück oder im öffentlichen Straßenraum, ist der Befall dort zu melden – bei kommunalen Flächen in Bayern beim Ordnungsamt der Gemeinde. Wir erfassen die Standorte mit Foto und Lagebezug, damit Sie belegen können, welche Bäume zu Ihrem Bestand gehören und welche nicht. Eine rechtliche Beurteilung des Einzelfalls ist das nicht.
Passend dazu
- KostenWie EPS-Bekämpfung abgerechnet wird: Einheitspreis pro Baum nach Höhenklasse, Tagessätze und Nebenpositionen – Grundlage für Ihre Haushaltsplanung.
- VerkehrssicherungspflichtWer ist beim Eichenprozessionsspinner zuständig – Kommune, Straßenbaulastträger oder Eigentümer? Rechtslage, Urteile und was Sie dokumentieren sollten.
- VerfahrenAbsaugung, biologische Behandlung im Frühjahr oder Monitoring: welches Verfahren wann passt – nach Larvenstadium, Fläche und rechtlichen Auflagen.
Quellen
- Mietrechtslexikon, Raupenplage – Umlagefähigkeit von Bekämpfungskosten
- Land Niedersachsen und kommunale Spitzenverbände, Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners – Handreichung für die kommunale Praxis
- Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 11.06.2019, 10 CS 19.684
- Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 21.07.2026, VG 1 L 239/26 (Bericht LTO)
- Bayerische Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft (LWF), FAQs zum Eichenprozessionsspinner
- Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL), Eichenprozessionsspinner
- Kommunalbetrieb Krefeld AöR, Rahmenvertrag EPS-Bekämpfung, TED 435776-2023
Rechts- und Fachstand: August 2026. Die Angaben auf dieser Seite dienen der fachlichen Orientierung und sind keine Rechtsberatung. Für die Beurteilung Ihres Einzelfalls sind die zuständigen Behörden beziehungsweise eine rechtliche Prüfung maßgeblich.
Objektliste schicken, ein Angebot für den ganzen Bestand erhalten
Nennen Sie uns die betroffenen Objekte, die Anzahl der Eichen und die Dringlichkeit. Sie erhalten ein Angebot mit Einheitspreisen, das Sie unverändert weiterreichen können.
- Rückmeldung in 24 Stunden (werktags)
- Ein Angebot für mehrere Wirtschaftseinheiten
- Protokoll je Objekt für die Objektakte
- Nachweise auf Anfrage im Paket
Anfrage ohne Vor-Ort-Termin
Beschreiben Sie Standort, Anzahl der Eichen und Dringlichkeit. Sie erhalten eine Einschätzung und ein Angebot mit Einheitspreisen, das Sie direkt in Ihre Unterlagen übernehmen können.
Objekte meldenOder per E-Mail an info@mathes-baumservice.de