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EichenprozessionsspinnerExperte · für Kommunen & Verwaltungen
Rahmenvereinbarung

EPS-Rahmenvertrag: Kapazität für die ganze Saison sichern

Der Eichenprozessionsspinner hält sich nicht an Termine: Der Schlupf richtet sich nach dem Austrieb der Eiche und verschiebt sich jedes Jahr um Wochen. Ein Rahmenvertrag löst genau dieses Problem – die Beschaffung ist vor der Saison abgeschlossen, der Einsatz wird per E-Mail abgerufen. Das Umweltbundesamt empfiehlt Kommunen diese Konstruktion ausdrücklich.
  • Höchstens vier Jahre Laufzeit nach § 21 VgV
  • Abruf per E-Mail, 48-Stunden-Abnahme
  • Feste Einheitspreise für die Laufzeit
  • Schätz- und Höchstmenge je Position
  • Restkapazität für Baumpflegeleistungen
  • Interkommunale Sammelvergabe möglich

Warum ein Rahmenvertrag und nicht der Einzelauftrag

Starre Einzeltermine sind beim Eichenprozessionsspinner fachlich untauglich. Der Schlupf erfolgt zeitgleich mit dem Austrieb der Eiche, meist ab der ersten Aprilwoche, und Brennhaare entstehen erst ab dem dritten Larvenstadium – erst dann gilt ein Nest als Gefahrenstelle. Zwischen diesen beiden Punkten liegt das gesamte Handlungsfenster, und es wandert je nach Witterung um Wochen.

Ein Einzelauftrag wird deshalb regelmäßig zu spät ausgelöst: Die Befallsmeldung kommt, dann beginnt der Beschaffungsvorgang – und der liegt mitten im knappsten Zeitfenster des Jahres. Ein Rahmenvertrag zieht die Beschaffung vor die Saison und lässt im Ereignisfall nur noch den Abruf übrig.

Das Umweltbundesamt empfiehlt Kommunen, die insektizidfreie Bekämpfung als mehrjährigen Rahmenvertrag mit festen Kapazitäten auszuschreiben – und den Zuschlag nicht ausschließlich über den Preis zu erteilen.
Quelle: Stang/Schwander, Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners, UMID 2/2015 (Umweltbundesamt)

Das Umweltbundesamt weist zusätzlich darauf hin, dass ein Rahmenvertrag so gestaltet werden kann, dass die beauftragten Firmen bei geringerem Befall andere Tätigkeiten wie Baumpflege durchführen. Für Sie ist das der Ausweg aus dem Dilemma, Kapazität für ein Jahr zu binden, dessen Befallsstärke niemand kennt – und für uns der Grund, warum wir Rahmenverträge anbieten können: Baumpflege ist unser Tagesgeschäft, die EPS-Bekämpfung ein eigener Leistungsbereich darin.

Einzelauftrag oder Rahmenvertrag – der Vergleich

Beide Wege sind zulässig. Sie unterscheiden sich darin, wann der Aufwand anfällt und wer das Kapazitätsrisiko trägt.

Einzelbeauftragung und Rahmenvertrag im Vergleich
KriteriumEinzelauftragRahmenvertrag
Zeitpunkt der Beschaffungerst nach der Befallsmeldung – der Vergabevorgang liegt im Handlungsfenstervor der Saison abgeschlossen; im Ereignisfall bleibt nur der Abruf
Kapazität in der Hauptsaisonhängt davon ab, wer im Juni noch frei istfür die Laufzeit vertraglich hinterlegt, mit vereinbarter Reihenfolge
Preisbildungje Vorgang neu, abhängig von Marktlage und Dringlichkeitfeste Einheitspreise für die Laufzeit, kalkuliert auf die gebündelte Menge
Vergabeaufwandje Standort beziehungsweise je Vorgang erneuteinmal für die Laufzeit – höchstens vier Jahre nach § 21 VgV
MengengerüstEinzelfallbetrachtungSchätz- und Höchstmenge je Position, so genau wie möglich ermittelt
Jahre mit geringem Befallkeine Bindung – aber auch kein Zugriff auf KapazitätRestkapazität kann für Baumpflegeleistungen genutzt werden
Priorisierung sensibler Flächenje Auftrag neu zu klärenim Vertrag festgelegt: Schulen, Kitas, Sport- und Daseinsvorsorgeeinrichtungen zuerst
Dokumentationje Auftrag zu vereinbarenals Position geführt, je Standort mit Fotos und Bericht

So funktioniert der Abruf

Der Abruf ist der eigentliche Kern der Konstruktion: Fünf Schritte, kein Vergabevorgang, keine neue Preisverhandlung.

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    Standorte per E-Mail bekannt geben

    Bauhof oder Fachamt melden die Standorte an die benannte Adresse – mit Baumnummer oder Lagebeschreibung, geschätzter Höhenklasse, Anzahl der Nester und Hinweisen zum Zugang. Eine Liste je Abruf genügt, Einzelmeldungen sind nicht nötig.
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    Abnahme im 48-Stunden-Fenster

    In Rahmenverträgen öffentlicher Auftraggeber ist eine Abnahme der Nester innerhalb von 48 Stunden nach Bekanntgabe der Standorte üblich. Auf dieser Grundlage arbeiten wir; verbindlich wird sie mit der Vereinbarung im Vertrag.
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    Sichern, absaugen, entsorgen

    Wir sperren den Gefahrenbereich ab, saugen Nester und Raupen mit Vollschutz ab und führen das Sauggut in dichten, fest verschlossenen Beuteln der Verbrennung zu – nicht über Rest- oder Biotonne.
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    Dokumentation je Standort

    Fotos vor und nach der Maßnahme sowie ein Bericht je Standort. Das ist die Grundlage für die Freigabe der Fläche, für Ihre Gefährdungsbeurteilung und für die Akte.
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    Abrechnung nach den vereinbarten Einheitspreisen

    Aufmaß je Baum nach Höhenklasse und Zugangsverfahren, Nebenpositionen wie im Vertrag vereinbart. Keine Preisdiskussion im Einzelfall – das ist der Sinn fester Einheitspreise.
In Rahmenverträgen öffentlicher Auftraggeber ist eine Abnahme der Nester innerhalb von 48 Stunden nach Bekanntgabe der Standorte per E-Mail üblich.
Quelle: Kommunalbetrieb Krefeld AöR, Rahmenvertrag EPS-Bekämpfung, TED 435776-2023

Wie die Einheitspreise aufgebaut sind und welche Nebenpositionen getrennt geführt werden, steht unter Kosten und Abrechnung.

Rechtsrahmen: § 21 VgV und das Mengengerüst

Eine Rahmenvereinbarung ist kein formloser Dauerauftrag. Zwei Punkte entscheiden darüber, ob sie hält: die Laufzeit und die Mengenangabe.

  • Laufzeit höchstens vier Jahre. § 21 der Vergabeverordnung begrenzt die Laufzeit einer Rahmenvereinbarung auf vier Jahre; längere Laufzeiten bleiben begründeten Sonderfällen vorbehalten.
  • Volumen so genau wie möglich ermitteln. Das in Aussicht genommene Volumen ist zu ermitteln und bekannt zu geben. In der Vergabepraxis wird daraus die Angabe von Höchstmengen abgeleitet – Rahmenvereinbarungen ohne Höchstmenge gelten als angreifbar.
  • Schätzmenge und Höchstmenge je Position. Die Schätzmenge ist die Kalkulationsgrundlage der Bieter, die Höchstmenge die Obergrenze der Abrufe. Beides gehört in jede Position des Leistungsverzeichnisses.
  • Belegte Praxis: Grundlaufzeit mit Optionen. In einem dokumentierten EPS-Rahmenvertrag eines Kommunalbetriebs war eine zweimalige Option auf je ein weiteres Jahr vorgesehen, die Positionen waren mit Schätz- und Höchstmenge ausgewiesen.

Was das für Ihre Unterlagen bedeutet

Bilden Sie das Mengengerüst aus den Ist-Zahlen der letzten Saison: behandelte Bäume je Höhenklasse, Anzahl der Abrufe, Anteil der Kronennester. Setzen Sie die Höchstmenge mit Reserve über der Schätzmenge an – ein Befallsjahr über dem Durchschnitt darf die Vereinbarung nicht ausschöpfen, sonst stehen Sie mitten in der Saison ohne Vertrag da.

Das eigentliche Argument ist Kapazität, nicht Preis

In der Hauptsaison wollen alle gleichzeitig beauftragen. Dass die Verfügbarkeit von Fachunternehmen der Engpass ist, ist inzwischen gerichtlich festgestellt – und damit auch, dass Behörden priorisieren dürfen.

Weil nur eine eingeschränkte Verfügbarkeit von Fachunternehmen besteht, dürfen Behörden bei der Zuteilung der Ressourcen Prioritäten setzen – vorrangig für Schulen, Kindertagesstätten, Sporteinrichtungen und weitere Einrichtungen der Daseinsvorsorge.
Quelle: Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 21.07.2026, VG 1 L 239/26 (Bericht LTO)

Für Ihre Planung heißt das zweierlei. Erstens: Eine Reihenfolge – erst Kitas, Schulen, Sport- und Daseinsvorsorgeeinrichtungen, dann die übrigen Flächen – ist keine Willkür, sondern eine tragfähige Verwaltungsentscheidung. Zweitens: Priorisieren können Sie nur, was Sie auch beauftragen können. Kapazität zu sichern heißt in der Praxis, einen Rahmenvertrag zu haben, bevor die erste Meldung eingeht.

Sinnvoll ist deshalb, die Reihenfolge im Vertrag selbst festzuschreiben statt sie in jedem Abruf neu zu verhandeln. Wie sensible Flächen behandelt werden, steht unter Spielplätze, Kitas und Schulen.

Was wir in einem Rahmenvertrag zusichern können

Bewusst knapp gehalten: Hier steht nur, was wir vertraglich halten können.

  • Benannte Ansprechpartner. Eine Adresse für den Abruf, feste Personen für Rückfragen und Abstimmung mit der Bauleitung.
  • Feste Einheitspreise für die Laufzeit. Gestaffelt nach Höhenklasse und Zugangsverfahren, mit getrennten Nebenpositionen – keine Preisdiskussion im Einzelfall.
  • Abruf per E-Mail. Standortliste genügt, kein Formularweg. Wir arbeiten auf Basis der üblichen 48-Stunden-Abnahme; verbindlich wird sie mit der Vereinbarung im Vertrag.
  • Dokumentation je Standort. Fotos vor und nach der Maßnahme sowie Bericht je Standort, auf Wunsch mit Entsorgungsnachweis.
  • Bündelung mit Baumpflegeleistungen. In Jahren mit schwachem Befall lässt sich die vereinbarte Kapazität für Baumpflege nutzen – das ist der Vorteil eines Baumpflegebetriebs gegenüber einem reinen Saisonanbieter.
  • Nachweise für die Vergabeakte. Sachkundenachweis Pflanzenschutz sowie Seilklettertechnik SKT-A und SKT-B – weitere in Ausschreibungen übliche Unterlagen stellen wir auf Anfrage zusammen.

Was wir nicht zusichern

Keine Reaktionszeitgarantie in Stunden außerhalb eines Vertrags und keine vollständige Befallsfreiheit: Auch nach sorgfältiger Absaugung bleibt eine Restbelastung im Umfeld, weil Brennhaare bereits vorher verdriftet wurden. Was wir zusichern, ist fachgerechte Ausführung, sichere Entsorgung und ein belastbarer Nachweis.

Interkommunale Sammelvergabe als Option

Für kleinere Gemeinden ist der eigene Rahmenvertrag oft zu klein, um Kapazität wirklich zu binden. Mehrere Gemeinden – oder ein Landkreis mit seinen Gemeinden – können den Bedarf bündeln und einmal ausschreiben. Aus Sicht der Bieterseite entsteht daraus eine planbare Menge über die Saison, und je größer und planbarer die Menge ist, desto günstiger lassen sich Einheitspreise kalkulieren: Anfahrten, Baustelleneinrichtung und Verkehrssicherung verteilen sich auf mehr Bäume je Tag.

Was dafür zu klären ist

  • Wer führt das Verfahren – federführende Kommune, Landkreis oder Zweckverband?
  • Wie werden Mengen je Beteiligtem geschätzt, abgerufen und abgerechnet?
  • Welche Reihenfolge gilt bei gleichzeitigem Bedarf mehrerer Beteiligter?
  • Wie werden Höchstmengen je Beteiligtem und für die Vereinbarung insgesamt festgelegt?

Die rechtliche Konstruktion klärt Ihr Haus beziehungsweise Ihre Vergabestelle. Die Leistungsseite – Positionen, Einheitspreise, Mengengerüst, Abrufregelung – liefern wir als Grundlage, ohne dass Sie sie neu erfinden müssen.

Rahmenvertrag für die kommende Saison vorbereiten

Sagen Sie uns, wie groß Ihr Eichenbestand ist, welche Standorte als sensibel gelten und mit welchen Mengen Sie rechnen. Sie erhalten Einheitspreise, eine LV-fähige Positionsliste mit Schätz- und Höchstmengen sowie einen Vorschlag für die Abrufregelung.

  • Positionsliste mit Schätz- und Höchstmenge
  • Feste Einheitspreise für die Laufzeit
  • Abrufregelung auf Basis der 48-Stunden-Abnahme
  • Bündelung mit Baumpflegeleistungen möglich

Anfrage ohne Vor-Ort-Termin

Beschreiben Sie Standort, Anzahl der Eichen und Dringlichkeit. Sie erhalten eine Einschätzung und ein Angebot mit Einheitspreisen, das Sie direkt in Ihre Unterlagen übernehmen können.

Rahmenvertrag anfragen

Oder per E-Mail an info@mathes-baumservice.de