EPS-Rahmenvertrag: Kapazität für die ganze Saison sichern
- Höchstens vier Jahre Laufzeit nach § 21 VgV
- Abruf per E-Mail, 48-Stunden-Abnahme
- Feste Einheitspreise für die Laufzeit
- Schätz- und Höchstmenge je Position
- Restkapazität für Baumpflegeleistungen
- Interkommunale Sammelvergabe möglich
Warum ein Rahmenvertrag und nicht der Einzelauftrag
Starre Einzeltermine sind beim Eichenprozessionsspinner fachlich untauglich. Der Schlupf erfolgt zeitgleich mit dem Austrieb der Eiche, meist ab der ersten Aprilwoche, und Brennhaare entstehen erst ab dem dritten Larvenstadium – erst dann gilt ein Nest als Gefahrenstelle. Zwischen diesen beiden Punkten liegt das gesamte Handlungsfenster, und es wandert je nach Witterung um Wochen.
Ein Einzelauftrag wird deshalb regelmäßig zu spät ausgelöst: Die Befallsmeldung kommt, dann beginnt der Beschaffungsvorgang – und der liegt mitten im knappsten Zeitfenster des Jahres. Ein Rahmenvertrag zieht die Beschaffung vor die Saison und lässt im Ereignisfall nur noch den Abruf übrig.
Das Umweltbundesamt empfiehlt Kommunen, die insektizidfreie Bekämpfung als mehrjährigen Rahmenvertrag mit festen Kapazitäten auszuschreiben – und den Zuschlag nicht ausschließlich über den Preis zu erteilen.
Das Umweltbundesamt weist zusätzlich darauf hin, dass ein Rahmenvertrag so gestaltet werden kann, dass die beauftragten Firmen bei geringerem Befall andere Tätigkeiten wie Baumpflege durchführen. Für Sie ist das der Ausweg aus dem Dilemma, Kapazität für ein Jahr zu binden, dessen Befallsstärke niemand kennt – und für uns der Grund, warum wir Rahmenverträge anbieten können: Baumpflege ist unser Tagesgeschäft, die EPS-Bekämpfung ein eigener Leistungsbereich darin.
Einzelauftrag oder Rahmenvertrag – der Vergleich
Beide Wege sind zulässig. Sie unterscheiden sich darin, wann der Aufwand anfällt und wer das Kapazitätsrisiko trägt.
| Kriterium | Einzelauftrag | Rahmenvertrag |
|---|---|---|
| Zeitpunkt der Beschaffung | erst nach der Befallsmeldung – der Vergabevorgang liegt im Handlungsfenster | vor der Saison abgeschlossen; im Ereignisfall bleibt nur der Abruf |
| Kapazität in der Hauptsaison | hängt davon ab, wer im Juni noch frei ist | für die Laufzeit vertraglich hinterlegt, mit vereinbarter Reihenfolge |
| Preisbildung | je Vorgang neu, abhängig von Marktlage und Dringlichkeit | feste Einheitspreise für die Laufzeit, kalkuliert auf die gebündelte Menge |
| Vergabeaufwand | je Standort beziehungsweise je Vorgang erneut | einmal für die Laufzeit – höchstens vier Jahre nach § 21 VgV |
| Mengengerüst | Einzelfallbetrachtung | Schätz- und Höchstmenge je Position, so genau wie möglich ermittelt |
| Jahre mit geringem Befall | keine Bindung – aber auch kein Zugriff auf Kapazität | Restkapazität kann für Baumpflegeleistungen genutzt werden |
| Priorisierung sensibler Flächen | je Auftrag neu zu klären | im Vertrag festgelegt: Schulen, Kitas, Sport- und Daseinsvorsorgeeinrichtungen zuerst |
| Dokumentation | je Auftrag zu vereinbaren | als Position geführt, je Standort mit Fotos und Bericht |
So funktioniert der Abruf
Der Abruf ist der eigentliche Kern der Konstruktion: Fünf Schritte, kein Vergabevorgang, keine neue Preisverhandlung.
- 1
Standorte per E-Mail bekannt geben
Bauhof oder Fachamt melden die Standorte an die benannte Adresse – mit Baumnummer oder Lagebeschreibung, geschätzter Höhenklasse, Anzahl der Nester und Hinweisen zum Zugang. Eine Liste je Abruf genügt, Einzelmeldungen sind nicht nötig. - 2
Abnahme im 48-Stunden-Fenster
In Rahmenverträgen öffentlicher Auftraggeber ist eine Abnahme der Nester innerhalb von 48 Stunden nach Bekanntgabe der Standorte üblich. Auf dieser Grundlage arbeiten wir; verbindlich wird sie mit der Vereinbarung im Vertrag. - 3
Sichern, absaugen, entsorgen
Wir sperren den Gefahrenbereich ab, saugen Nester und Raupen mit Vollschutz ab und führen das Sauggut in dichten, fest verschlossenen Beuteln der Verbrennung zu – nicht über Rest- oder Biotonne. - 4
Dokumentation je Standort
Fotos vor und nach der Maßnahme sowie ein Bericht je Standort. Das ist die Grundlage für die Freigabe der Fläche, für Ihre Gefährdungsbeurteilung und für die Akte. - 5
Abrechnung nach den vereinbarten Einheitspreisen
Aufmaß je Baum nach Höhenklasse und Zugangsverfahren, Nebenpositionen wie im Vertrag vereinbart. Keine Preisdiskussion im Einzelfall – das ist der Sinn fester Einheitspreise.
In Rahmenverträgen öffentlicher Auftraggeber ist eine Abnahme der Nester innerhalb von 48 Stunden nach Bekanntgabe der Standorte per E-Mail üblich.
Wie die Einheitspreise aufgebaut sind und welche Nebenpositionen getrennt geführt werden, steht unter Kosten und Abrechnung.
Rechtsrahmen: § 21 VgV und das Mengengerüst
Eine Rahmenvereinbarung ist kein formloser Dauerauftrag. Zwei Punkte entscheiden darüber, ob sie hält: die Laufzeit und die Mengenangabe.
- Laufzeit höchstens vier Jahre. § 21 der Vergabeverordnung begrenzt die Laufzeit einer Rahmenvereinbarung auf vier Jahre; längere Laufzeiten bleiben begründeten Sonderfällen vorbehalten.
- Volumen so genau wie möglich ermitteln. Das in Aussicht genommene Volumen ist zu ermitteln und bekannt zu geben. In der Vergabepraxis wird daraus die Angabe von Höchstmengen abgeleitet – Rahmenvereinbarungen ohne Höchstmenge gelten als angreifbar.
- Schätzmenge und Höchstmenge je Position. Die Schätzmenge ist die Kalkulationsgrundlage der Bieter, die Höchstmenge die Obergrenze der Abrufe. Beides gehört in jede Position des Leistungsverzeichnisses.
- Belegte Praxis: Grundlaufzeit mit Optionen. In einem dokumentierten EPS-Rahmenvertrag eines Kommunalbetriebs war eine zweimalige Option auf je ein weiteres Jahr vorgesehen, die Positionen waren mit Schätz- und Höchstmenge ausgewiesen.
Was das für Ihre Unterlagen bedeutet
Das eigentliche Argument ist Kapazität, nicht Preis
In der Hauptsaison wollen alle gleichzeitig beauftragen. Dass die Verfügbarkeit von Fachunternehmen der Engpass ist, ist inzwischen gerichtlich festgestellt – und damit auch, dass Behörden priorisieren dürfen.
Weil nur eine eingeschränkte Verfügbarkeit von Fachunternehmen besteht, dürfen Behörden bei der Zuteilung der Ressourcen Prioritäten setzen – vorrangig für Schulen, Kindertagesstätten, Sporteinrichtungen und weitere Einrichtungen der Daseinsvorsorge.
Für Ihre Planung heißt das zweierlei. Erstens: Eine Reihenfolge – erst Kitas, Schulen, Sport- und Daseinsvorsorgeeinrichtungen, dann die übrigen Flächen – ist keine Willkür, sondern eine tragfähige Verwaltungsentscheidung. Zweitens: Priorisieren können Sie nur, was Sie auch beauftragen können. Kapazität zu sichern heißt in der Praxis, einen Rahmenvertrag zu haben, bevor die erste Meldung eingeht.
Sinnvoll ist deshalb, die Reihenfolge im Vertrag selbst festzuschreiben statt sie in jedem Abruf neu zu verhandeln. Wie sensible Flächen behandelt werden, steht unter Spielplätze, Kitas und Schulen.
Was wir in einem Rahmenvertrag zusichern können
Bewusst knapp gehalten: Hier steht nur, was wir vertraglich halten können.
- Benannte Ansprechpartner. Eine Adresse für den Abruf, feste Personen für Rückfragen und Abstimmung mit der Bauleitung.
- Feste Einheitspreise für die Laufzeit. Gestaffelt nach Höhenklasse und Zugangsverfahren, mit getrennten Nebenpositionen – keine Preisdiskussion im Einzelfall.
- Abruf per E-Mail. Standortliste genügt, kein Formularweg. Wir arbeiten auf Basis der üblichen 48-Stunden-Abnahme; verbindlich wird sie mit der Vereinbarung im Vertrag.
- Dokumentation je Standort. Fotos vor und nach der Maßnahme sowie Bericht je Standort, auf Wunsch mit Entsorgungsnachweis.
- Bündelung mit Baumpflegeleistungen. In Jahren mit schwachem Befall lässt sich die vereinbarte Kapazität für Baumpflege nutzen – das ist der Vorteil eines Baumpflegebetriebs gegenüber einem reinen Saisonanbieter.
- Nachweise für die Vergabeakte. Sachkundenachweis Pflanzenschutz sowie Seilklettertechnik SKT-A und SKT-B – weitere in Ausschreibungen übliche Unterlagen stellen wir auf Anfrage zusammen.
Was wir nicht zusichern
Interkommunale Sammelvergabe als Option
Für kleinere Gemeinden ist der eigene Rahmenvertrag oft zu klein, um Kapazität wirklich zu binden. Mehrere Gemeinden – oder ein Landkreis mit seinen Gemeinden – können den Bedarf bündeln und einmal ausschreiben. Aus Sicht der Bieterseite entsteht daraus eine planbare Menge über die Saison, und je größer und planbarer die Menge ist, desto günstiger lassen sich Einheitspreise kalkulieren: Anfahrten, Baustelleneinrichtung und Verkehrssicherung verteilen sich auf mehr Bäume je Tag.
Was dafür zu klären ist
- Wer führt das Verfahren – federführende Kommune, Landkreis oder Zweckverband?
- Wie werden Mengen je Beteiligtem geschätzt, abgerufen und abgerechnet?
- Welche Reihenfolge gilt bei gleichzeitigem Bedarf mehrerer Beteiligter?
- Wie werden Höchstmengen je Beteiligtem und für die Vereinbarung insgesamt festgelegt?
Die rechtliche Konstruktion klärt Ihr Haus beziehungsweise Ihre Vergabestelle. Die Leistungsseite – Positionen, Einheitspreise, Mengengerüst, Abrufregelung – liefern wir als Grundlage, ohne dass Sie sie neu erfinden müssen.
Passend dazu
- KostenWie EPS-Bekämpfung abgerechnet wird: Einheitspreis pro Baum nach Höhenklasse, Tagessätze und Nebenpositionen – Grundlage für Ihre Haushaltsplanung.
- Ausschreibung & LVEichenprozessionsspinner-Bekämpfung beschaffen: LV-Positionen nach Höhenklassen, Eignungsnachweise und Wertgrenzen für den Direktauftrag in Bayern.
- SaisonkalenderWann welche Maßnahme wirkt: Monitoring im Winter, biologische Behandlung im April, Absaugung ab dem 3. Larvenstadium. Planungshilfe für Bauhof und Amt.
Quellen
- Stang/Schwander, Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners, UMID 2/2015 (Umweltbundesamt)
- Kommunalbetrieb Krefeld AöR, Rahmenvertrag EPS-Bekämpfung, TED 435776-2023
- § 21 Vergabeverordnung – Rahmenvereinbarungen
- Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 21.07.2026, VG 1 L 239/26 (Bericht LTO)
- Bayerische Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft (LWF), FAQs zum Eichenprozessionsspinner
- Land Niedersachsen und kommunale Spitzenverbände, Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners – Handreichung für die kommunale Praxis
Rechts- und Fachstand: August 2026. Die Angaben auf dieser Seite dienen der fachlichen Orientierung und sind keine Rechtsberatung. Für die Beurteilung Ihres Einzelfalls sind die zuständigen Behörden beziehungsweise eine rechtliche Prüfung maßgeblich.
Rahmenvertrag für die kommende Saison vorbereiten
Sagen Sie uns, wie groß Ihr Eichenbestand ist, welche Standorte als sensibel gelten und mit welchen Mengen Sie rechnen. Sie erhalten Einheitspreise, eine LV-fähige Positionsliste mit Schätz- und Höchstmengen sowie einen Vorschlag für die Abrufregelung.
- Positionsliste mit Schätz- und Höchstmenge
- Feste Einheitspreise für die Laufzeit
- Abrufregelung auf Basis der 48-Stunden-Abnahme
- Bündelung mit Baumpflegeleistungen möglich
Anfrage ohne Vor-Ort-Termin
Beschreiben Sie Standort, Anzahl der Eichen und Dringlichkeit. Sie erhalten eine Einschätzung und ein Angebot mit Einheitspreisen, das Sie direkt in Ihre Unterlagen übernehmen können.
Rahmenvertrag anfragenOder per E-Mail an info@mathes-baumservice.de