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EichenprozessionsspinnerExperte · für Kommunen & Verwaltungen
Schulträger, Kita-Träger, Sachaufwandsträger

Eichenprozessionsspinner auf Spielplatz, Kita und Schulhof entfernen

Auf Flächen, auf denen Kinder spielen, ist der Nutzungsdruck am höchsten – und genau deshalb sieht das fachliche Stufenmodell hier Warnhinweise, Absperrung und die mechanische Entfernung der Nester vor. Wir sperren ab, saugen ab und übergeben ein Freigabeprotokoll, abgestimmt auf Ferien- und Betreuungszeiten.
  • Sofortabsperrung und Meldeweg für Ihr Personal
  • Absaugung in den Ferien oder außerhalb der Betreuung
  • Reinigung des Umfelds statt nur Nestabnahme
  • Freigabeprotokoll für Träger und Aufsicht
  • Direktauftrag in Bayern bis 100.000 € netto möglich
  • Sachkundenachweis nach § 9 PflSchG

Warum auf Kinderflächen früher gehandelt werden muss

Erst ab dem dritten Larvenstadium bilden die Raupen Brennhaare. Ab diesem Zeitpunkt gilt ein Nest als Gefahrenstelle. Der Grund ist nicht die Zahl der Raupen, sondern die Zahl der Haare: Eine ausgewachsene Raupe trägt bis zu 600.000 Brennhaare mit dem Eiweißgift Thaumetopoein. Reaktionen sind auch ohne direkte Berührung möglich, weil die Haare vom Wind verweht werden – über Sandkasten, Sitzgruppe und Bolzplatz.

Kinder sind dabei nicht deshalb stärker betroffen, weil sie empfindlicher wären, sondern weil sie sich anders auf der Fläche bewegen: Sie klettern, wühlen im Bodenmaterial unter dem Baum, greifen Rinde an und halten sich lange unter derselben Krone auf. Genau dort sammeln sich die Haare.

Gespinstnest mit Raupen des Eichenprozessionsspinners am Stamm einer Eiche
Nester sitzen oft in Stamm- und Astgabelhöhe – in Griff- und Kletterhöhe von Kindern.
Ab dem dritten Larvenstadium ist das mechanische Entfernen von Nestern und Raupen notwendig, um eine weitere Kontamination der Umgebung einzudämmen.
Quelle: Umweltbundesamt, Eichenprozessionsspinner – häufig gestellte Fragen

Im Stufenmodell des Umweltbundesamts richtet sich die Maßnahme nach der Nutzungsintensität der Fläche. Wo stark genutzt wird, führt das zu Warnhinweisen, zur Absperrung und zur mechanischen Entfernung – und Außenspielflächen von Kitas, Schulhöfe und öffentliche Spielplätze sind die am intensivsten genutzten Flächen im kommunalen Bestand. Das ist kein Ermessen nach Gefühl, sondern die fachlich vorgesehene Reihenfolge.

Der schnellste Teil ist der billigste

Absperren kostet nichts außer Bandabsperrung und einem Hinweisschild und nimmt den Zeitdruck aus der Entscheidung. Die Absaugung kann dann geplant erfolgen – in den Ferien, außerhalb der Betreuungszeiten, mit abgestimmtem Zugang.

Sie dürfen priorisieren – und das ist gerichtlich bestätigt

In der Hauptsaison sind Fachbetriebe knapp. Die Frage, welche Fläche zuerst bearbeitet wird, ist deshalb keine Frage der Höflichkeit, sondern eine Verteilungsentscheidung.

Weil nur eine eingeschränkte Verfügbarkeit von Fachunternehmen besteht, dürfen Behörden bei der Zuteilung der Ressourcen Prioritäten setzen – vorrangig für Schulen, Kindertagesstätten, Sporteinrichtungen und weitere Einrichtungen der Daseinsvorsorge.
Quelle: Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 21.07.2026, VG 1 L 239/26 (Bericht LTO)

Das Verwaltungsgericht Berlin hat 2026 den Antrag eines Freibadbetreibers auf vorrangige Bekämpfung abgelehnt. Für Sie als Träger ist diese Entscheidung eine Entlastung: Wenn Sie Schul- und Kitagelände vor Grünstreifen, Wirtschaftswegen und Randflächen behandeln lassen, folgen Sie genau der Reihenfolge, die auch gerichtlich als sachgerecht angesehen wird. Das lässt sich in der Akte und gegenüber Eltern begründen.

  • Sensible Flächen zuerst: Außenspielflächen, Schulhöfe, Pausenwege, Sportanlagen
  • Dann Flächen mit regelmäßigem Aufenthalt: Parks, Friedhöfe, Freizeitanlagen
  • Zuletzt selten begangene Rand- und Verkehrsbegleitflächen
  • Reihenfolge und Begründung schriftlich festhalten – das ist Ihr Nachweis über die Mittelverwendung

Auch bei uns gilt diese Reihenfolge: Akute Fälle an Kitas, Schulen, Spielplätzen und Sporteinrichtungen behandeln wir vorrangig. Für Träger mit vielen Standorten sichert ein Rahmenvertrag Kapazität vor der Saison statt im Wettbewerb mitten in der Saison.

Was von Trägern und Leitungen erwartet wird

Die DGUV Information 202-022 „Außenspielflächen und Spielplatzgeräte“ richtet sich unmittelbar an Träger und Leitungen von Einrichtungen: Wer eine Außenspielfläche betreibt, muss sie regelmäßig kontrollieren, Gefahrenstellen erkennen und beseitigen lassen. Ein Gespinstnest an einer Eiche über dem Spielbereich ist eine solche Gefahrenstelle.

Soll eigenes Personal tätig werden, sind Arbeitsschutzgesetz und Gefährdungsbeurteilung der Ausgangspunkt; die Branchenregel für die Grün- und Landschaftspflege, DGUV Regel 114-610, beschreibt die Anforderungen an Ausrüstung, Unterweisung und Arbeitsweise. Beides betrifft nicht die Kinder, sondern die Beschäftigten.

Ehrlich gesagt: Eigenleistung ist nicht verboten

Das Umweltbundesamt lässt das Absaugen und Fixieren der Nester durch professionelle Unternehmen oder durch entsprechend geschulte Mitarbeitende der Kommunen zu. Wer also behauptet, nur Fachfirmen dürften ran, sagt zu viel. Der Unterschied liegt woanders: Bei Eigenleistung brauchen Sie Gefährdungsbeurteilung, Schulung, Vollschutz, geeignete Absaugtechnik und dedizierte Geräte – und Ihr Hausmeister kommt mit den Brennhaaren in Kontakt. Beauftragen Sie extern, entfällt beides.
  • Ein Sauger, der einmal für den Eichenprozessionsspinner benutzt wurde, verteilt die Brennhaare bei jeder weiteren Benutzung neu – Geräte müssen dediziert eingesetzt werden
  • Arbeitskleidung muss bei über 60 °C gewaschen werden; gebrauchte Schutzkleidung darf nicht in Fahrzeuge oder Räume gelangen, weil sich Haare in Polstern festsetzen
  • Abgesaugtes Material gehört in dichten, fest verschlossenen Beuteln in die Verbrennung – nicht in Rest- oder Biotonne
  • Das Abflammen von Nestern ist abzulehnen: Die Brennhaare werden durch die Thermik verdriftet und der Gefährdungsbereich vergrößert

Der Ablauf, den Träger brauchen

Sechs Schritte, von der Meldung durch die Leitung bis zur Information an Eltern und Kollegium.

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    Meldung und Sofortabsperrung

    Wer ein Nest entdeckt, meldet es an die Leitung; der Bereich unter dem Baum wird sofort abgesperrt und mit einem Hinweis versehen. Das ist die einzige Maßnahme, die keine Vorbereitung braucht – und die wirksamste.
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    Begehung und Erfassung

    Wir sichten das Gelände, erfassen alle befallenen Eichen mit Lage, Nestzahl und Zugangssituation und schätzen ein, ob Seilklettertechnik oder eine Hubarbeitsbühne nötig ist. Ergebnis ist eine Standortliste, die auch für die nächste Saison taugt.
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    Absaugung außerhalb der Betreuungszeiten

    Der Termin liegt bevorzugt in den Ferien, am Wochenende oder außerhalb der Betreuung. Wir arbeiten im Zwei-Personen-Team mit Vollschutz, fixieren die Nester vor der Abnahme und legen eine Plane unter den Baum, die mitentsorgt wird.
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    Reinigung des Umfelds

    Nach der Nestabnahme wird das Umfeld behandelt: befallene Rindenbereiche, Sitzflächen und Bodenmaterial im unmittelbaren Bereich. Ohne diesen Schritt bleiben Haare dort, wo Kinder mit den Händen hinkommen.
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    Freigabeprotokoll

    Sie erhalten ein Protokoll mit Fotos vor und nach der Maßnahme, Anzahl und Lage der abgenommenen Nester, den durchgeführten Arbeiten und der Entsorgungsangabe. Damit ist die Fläche dokumentiert freigegeben.
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    Information an Eltern und Kollegium

    Für Aushang und Elternbrief stellen wir eine sachliche Textvorlage bereit: was gefunden wurde, was getan wurde, was weiterhin gilt. Das nimmt Gerüchten die Grundlage.

Was das Freigabeprotokoll leistet – und was nicht

Das Protokoll dokumentiert die durchgeführte Maßnahme: Zustand vor der Arbeit, abgenommene Nester, gereinigte Bereiche, Entsorgung, Datum und ausführende Person. Es ist der Nachweis, dass Sie auf eine Meldung fachgerecht reagiert haben – für die Trägerakte, für die Gefährdungsbeurteilung und für Rückfragen von Eltern oder Aufsicht.

Was das Protokoll nicht bestätigt

Auch nach sorgfältiger Absaugung bleibt eine Restbelastung im Umfeld, weil Brennhaare bereits vorher verdriftet wurden. Vollständige Befallsfreiheit ist fachlich nicht erreichbar. Wir dokumentieren daher die durchgeführte Maßnahme, nicht eine Befallsfreiheit. Wer vollständige Befallsfreiheit bescheinigt, stellt etwas aus, das fachlich nicht haltbar ist – und Ihnen im Ernstfall nicht hilft.

Praktisch heißt das für stark befallene Standorte: Nachkontrolle vor der Wiederaufnahme des Betriebs, im Folgejahr eine frühe Sichtung und gegebenenfalls die vorbeugende Behandlung im Frühjahr, bevor Brennhaare entstehen. Welche Verfahren wann greifen, steht auf der Seite EPS-Verfahren; die Zeitfenster finden Sie im Saisonkalender.

Beauftragung durch Träger

Der Entscheidungsweg ist kürzer, als viele Leitungen annehmen – in beiden Trägerformen.

Wege zur Beauftragung nach Trägerform
TrägerformWeg zur Beauftragung
Gemeinde, Stadt, Schulverband, SachaufwandsträgerÖffentlicher Auftraggeber. In Bayern ist der Direktauftrag für Dienstleistungen bis einschließlich 100.000 € netto möglich – ohne Ausschreibung und ohne Veröffentlichung. Verbindlich ist die Vergabeordnung Ihres Hauses.
Freier Träger, Verein, kirchlicher Träger, ElterninitiativeNicht an das Vergaberecht gebunden. Beauftragung direkt auf Grundlage unseres Angebots, ohne Vergabeverfahren.
Wiederkehrender Bedarf über mehrere StandorteRahmenvertrag mit festen Einheitspreisen und Abruf per E-Mail – sichert Kapazität für die Saison statt Einzelbeauftragung im Akutfall.
Kommunale Auftraggeber in Bayern können Dienstleistungen bis einschließlich 100.000 € netto als Direktauftrag vergeben – ohne Ausschreibung und ohne Veröffentlichung. Die Werte gelten je Auftrag an denselben Auftragnehmer.
Quelle: Bayerisches Staatsministerium des Innern, Übersicht Wertgrenzen kommunaler Auftraggeber (Stand 01.01.2026)

Wenn Ihr Haus dennoch ausschreiben will oder muss: Die LV-Positionen nach Höhenklassen und die üblichen Eignungsnachweise haben wir auf der Seite Ausschreibung und Leistungsverzeichnis zusammengestellt.

Häufige Fragen von Trägern und Leitungen

Wie schnell kann die Fläche wieder freigegeben werden?+

In der Regel am Tag der Maßnahme, sobald Nester abgenommen, das Umfeld gereinigt und die Absperrung zurückgebaut ist. Fachlich ehrlich dazu gehört: Auch nach sorgfältiger Absaugung bleibt eine Restbelastung im Umfeld, weil Brennhaare bereits vorher verdriftet wurden. Vollständige Befallsfreiheit ist nicht erreichbar. Bei stark und länger befallenen Standorten empfehlen wir deshalb eine Nachkontrolle vor der Wiederaufnahme des Betriebs.

Darf unser Hausmeister die Nester selbst entfernen?+

Das Umweltbundesamt lässt das Absaugen und Fixieren der Nester durch professionelle Unternehmen oder durch entsprechend geschulte Mitarbeitende der Kommunen zu – ein Verbot der Eigenleistung gibt es also nicht. Voraussetzung sind eine Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz, geschultes Personal, vollständige Schutzausrüstung, geeignete Absaugtechnik und dedizierte Geräte, weil ein einmal eingesetzter Sauger die Brennhaare sonst bei jeder weiteren Benutzung neu verteilt. Für wenige Einsätze pro Jahr steht dieser Aufwand meist in keinem Verhältnis – und Ihr Hausmeister muss dann gar nicht in Kontakt kommen.

Müssen wir die Leistung ausschreiben?+

Gemeinden, Schulverbände und Sachaufwandsträger sind öffentliche Auftraggeber. In Bayern können kommunale Auftraggeber Dienstleistungen bis einschließlich 100.000 € netto als Direktauftrag vergeben – ohne Ausschreibung und ohne Veröffentlichung; die Wertgrenze gilt je Auftrag an denselben Auftragnehmer. Verbindlich ist immer die Vergabeordnung Ihres Hauses. Freie Träger sind an das Vergaberecht nicht gebunden und können direkt beauftragen.

Können die Arbeiten in den Ferien oder außerhalb der Betreuungszeiten stattfinden?+

Ja, und das ist der Regelfall: Wir legen Absaugtermine bevorzugt in die Ferien oder in die Zeit außerhalb der Betreuung, damit kein Kind auf dem Gelände ist. Bei einer akuten Gefahrenstelle warten wir aber nicht auf die Ferien – dann wird der Bereich sofort abgesperrt und so früh wie möglich abgesaugt, notfalls abschnittsweise, damit der übrige Teil der Fläche nutzbar bleibt.

Befall auf dem Gelände? Fläche absperren und uns melden

Schildern Sie kurz Standort, Anzahl der Eichen und wann das Gelände genutzt wird. Wir stimmen den Termin auf Ferien- und Betreuungszeiten ab und schicken vorab ein Angebot mit Einheitspreisen.

  • Rückmeldung in 24 Stunden (werktags)
  • Sensible Flächen behandeln wir vorrangig
  • Freigabeprotokoll je Fläche
  • Textvorlage für Elternbrief und Aushang

Anfrage ohne Vor-Ort-Termin

Beschreiben Sie Standort, Anzahl der Eichen und Dringlichkeit. Sie erhalten eine Einschätzung und ein Angebot mit Einheitspreisen, das Sie direkt in Ihre Unterlagen übernehmen können.

Fläche melden

Oder per E-Mail an info@mathes-baumservice.de