EPS-Saisonkalender: Zeitfenster für Maßnahmen und Beschaffung
- Was im Baum passiert – Monat für Monat
- Letztes Fenster für die Behandlung im Frühjahr
- Absaugung ab dem dritten Larvenstadium
- Ausschreibung belegt im Januar und Februar
- Gefährdung besteht ganzjährig
- Jahresroutine für Bauhof und Amt
Der wichtigste Satz vorweg: der Kalender ist kein Kalender
Der Schlupf der Raupen erfolgt zeitgleich mit dem Austrieb der Eiche, meist ab der ersten Aprilwoche. Je nach Witterung verschiebt sich das um Wochen – nach vorn wie nach hinten. Ein fester Kalendertermin für die Behandlung im Frühjahr ist deshalb untauglich, und ein Auftrag, der auf ein festes Datum geschrieben ist, geht regelmäßig daneben.
Konsequenz für Ihre Planung
Das Umweltbundesamt empfiehlt Kommunen, die insektizidfreie Bekämpfung als mehrjährigen Rahmenvertrag mit festen Kapazitäten auszuschreiben – und den Zuschlag nicht ausschließlich über den Preis zu erteilen.
Welche Verfahren in welchem Stadium fachlich in Betracht kommen, ist unter Verfahren im Einzelnen beschrieben. Der Kalender hier beantwortet die andere Frage: wann.
Der Saisonkalender
Die Zeitangaben sind Erfahrungswerte für Bayern und verschieben sich mit dem Austrieb. Verbindlich ist die Kontrolle am Baum.
| Zeitraum | Was im Baum passiert | Was Sie tun sollten | Was wir leisten |
|---|---|---|---|
| Spätsommer bis Winter | Eiablage in der Krone, Überwinterung als Eiraupe im Ei. Alte Gespinste bleiben am Stamm und über viele Jahre wirksam. | Befall ermitteln, Baumkataster fortschreiben, Mittel für den Haushalt anmelden, Leistungsverzeichnis und Rahmenvertrag vorbereiten. | Befallsermittlung mit Standortliste, Entfernung von Altnestern, Positionsliste und Einheitspreise für Ihr Leistungsverzeichnis. |
| Anfang April bis Anfang Mai | Schlupf zeitgleich mit dem Austrieb der Eiche, erstes bis zweites Larvenstadium. Noch keine Brennhaare. | Erfasste Standorte kontrollieren und entscheiden, ob eine Behandlung fachlich und rechtlich in Betracht kommt. Das ist das letzte Fenster dafür. | Kontrolle der Bestände, biologische Behandlung mit zugelassenen Präparaten nach den behördlichen Anwendungsbestimmungen. |
| Ab dem dritten Larvenstadium | Die Raupen bilden Brennhaare. Ab diesem Zeitpunkt gilt ein Nest als Gefahrenstelle. | Gefahrenstellen absperren und beschildern, Abruf auslösen, Flächen nach Nutzung priorisieren. | Absperrung, mechanische Absaugung von Nestern und Raupen, Entsorgung über die Verbrennung, Dokumentation je Standort. |
| Ab Mitte Juni | Die typischen großen Gespinstnester am Stamm entstehen, fünftes bis sechstes Larvenstadium. | Meldungen bündeln statt einzeln beauftragen, Sperrungen laufend prüfen, Nutzung sensibler Flächen steuern. | Absaugung und Nestentfernung, auch für mehrere Standorte in kurzer Zeit, Kontrolle von Stammfuß und Fläche darunter. |
| Ab Mitte Juli bis Anfang September | Falterflug. Die Raupenphase endet, Nestreste und Brennhaare bleiben zurück. | Restnester erfassen, Bilanz der Saison ziehen, Mittelbedarf für das Folgejahr ableiten. | Nachsorge, Entfernung von Restnestern, Abschlussbericht als Grundlage für die nächste Saison. |
Außerhalb der Saison ist die Gefährdung nicht vorbei
Der verbreitetste Planungsfehler ist die Annahme, mit dem Ende der Raupenzeit sei das Thema erledigt. Fachlich ist das Gegenteil belegt.
Im Bereich befallener Eichen besteht eine Gefährdung ganzjährig – nicht nur während der Raupenzeit.
Die Wirkung des Nesselgifts und die mechanische Wirkung der Brennhaare halten sich über viele Jahre. Auch alte, verlassene Gespinste bleiben gefährlich.
Daraus folgen zwei praktische Punkte. Erstens: Altnester sind eine eigene Leistungsposition und im Winter gut planbar – ohne Zeitdruck, ohne Nutzungskonflikte und mit kalkulierbarem Aufwand. Zweitens: Hinweisschilder an dauerhaft befallenen Standorten haben auch im Herbst eine Funktion. Wer sie nach der Raupenzeit abbaut und im April neu aufstellt, hat dazwischen eine Lücke in der Verkehrssicherung.
Der Beschaffungskalender – der eigentliche Hebel
Der biologische Kalender ist bekannt. Der Beschaffungskalender entscheidet, ob Sie ihn nutzen können. Er läuft der Saison rund ein halbes Jahr voraus.
| Zeitraum | Was in der Beschaffung läuft | Wofür das reicht |
|---|---|---|
| Oktober bis Dezember | Mittel für das Folgejahr anmelden, Befallsdaten auswerten, Leistungsverzeichnis und Eignungsanforderungen vorbereiten. | Voraussetzung dafür, im Januar überhaupt vergeben zu können. |
| Mitte Januar | Bekanntmachung des formellen Verfahrens. Ein Landkreis hat seine EPS-Ausschreibung am 14. Januar veröffentlicht. | Öffentliche Ausschreibung oder Rahmenvereinbarung für die gesamte Saison. |
| Mitte Februar | Ablauf der Angebotsfrist, Wertung, Zuschlag. | Der Vertrag steht, bevor die Raupen schlüpfen. |
| April bis Juni | Ausführungszeitraum des vergebenen Auftrags. | Behandlung im Frühjahr und die erste Absaugwelle aus einer Hand. |
| Mai bis Juli | Akutbeschaffung per Direktauftrag: in Bayern bis einschließlich 100.000 € netto ohne Ausschreibung und ohne Veröffentlichung. | Einzelne Gefahrenstellen – allerdings im Wettbewerb um die Kapazität, die im Sommer noch frei ist. |
Vorläufige Haushaltsführung ist kein Vergabestopp
Das häufigste Argument gegen einen Januar-Start lautet, der Haushalt sei noch nicht in Kraft. Nach Art. 69 der Bayerischen Gemeindeordnung ist in der vorläufigen Haushaltsführung im Kern untersagt, eine völlig neue Maßnahme zu beginnen. Ein Programm, das im Vorjahr etatisiert war und fortgeführt wird, lässt sich in der Regel weiterführen; ein neu aufgesetztes eher nicht. Die Beurteilung des Einzelfalls liegt bei Ihrer Kämmerei.
Was das praktisch bedeutet
Kapazität ist der Engpass, nicht der Preis
Dass die Verfügbarkeit von Fachunternehmen in der Saison begrenzt ist, ist keine Verkaufsaussage, sondern gerichtlich festgestellt.
Weil nur eine eingeschränkte Verfügbarkeit von Fachunternehmen besteht, dürfen Behörden bei der Zuteilung der Ressourcen Prioritäten setzen – vorrangig für Schulen, Kindertagesstätten, Sporteinrichtungen und weitere Einrichtungen der Daseinsvorsorge.
Für Ihre Planung heißt das zweierlei. Erstens sollten Sie die Priorisierung nicht improvisieren, sondern aus dem Kataster ableiten: Kitas, Schulen, Spielplätze und Sporteinrichtungen zuerst, danach Parks, Friedhöfe und Straßenbäume, zuletzt die kaum genutzten Flächen. Dokumentiert ist diese Reihenfolge auch dann belastbar, wenn eine Fläche länger gesperrt bleiben muss.
Zweitens ist Kapazität die Größe, die Sie im Herbst sichern können und im Juni nicht mehr. Wie ein Rahmenvertrag mit festen Einheitspreisen und Abruf per E-Mail aufgebaut wird, steht unter Rahmenvertrag.
- Befallsdaten aus dem Vorjahr als Mengengerüst für das Leistungsverzeichnis nutzen
- Priorisierung nach Nutzung der Fläche schriftlich festlegen, nicht erst im Akutfall
- Abrufweg und Reaktionsfrist im Vertrag regeln, statt sie in der Saison zu verhandeln
- Dokumentationspflicht als eigene Position aufnehmen – sie ist der Nachweis in der Akte
Empfohlene Jahresroutine
Fünf Schritte, die sich in jeder Kommune und in jedem Bauhof gleich organisieren lassen – unabhängig von der Größe des Baumbestands.
- 1
Herbst: erfassen und Mittel anmelden
Befall der abgelaufenen Saison auswerten, Standorte im Kataster fortschreiben, Mengengerüst bilden und den Mittelbedarf für das Folgejahr anmelden. Ohne diesen Schritt ist der Januar-Start verbaut. - 2
Winter: Rahmenvertrag und Altnester
Leistungsverzeichnis fertigstellen, Eignungsanforderungen festlegen, vergeben. Parallel die Altnester aus den Vorjahren entfernen – planbar, ohne Zeitdruck und ohne Nutzungskonflikte. - 3
Frühjahr: kontrollieren und entscheiden
Ab dem Austrieb der Eiche die erfassten Standorte kontrollieren. Liegt ein Befall vor und ist das Stadium früh genug, kommt die Behandlung im Frühjahr in Betracht. Andernfalls gilt: absperren und für die Absaugung einplanen. - 4
Sommer: absaugen nach Priorität
Meldungen bündeln, Abrufe nach der festgelegten Priorität auslösen, Sperrungen führen und dokumentieren. Sensible Flächen zuerst, danach die übrigen Bestände. - 5
Spätsommer: Nachsorge und Bilanz
Restnester entfernen, Abschlussbericht auswerten, Befallsentwicklung mit dem Vorjahr vergleichen. Das Ergebnis ist die Grundlage für die Mittelanmeldung im Herbst – der Kreis schließt sich.
Häufige Fragen zur Saisonplanung
Fehlt Ihre Frage? Stellen Sie sie über das Formular – wir antworten schriftlich, damit Sie die Antwort im Haus weitergeben können.
Wann sollten wir die EPS-Saison ausschreiben?+
Wer formell ausschreibt, ist im Januar und Februar unterwegs. Ein Landkreis hat seine EPS-Ausschreibung Mitte Januar bekannt gemacht, die Angebotsfrist lief Mitte Februar aus, der Ausführungszeitraum umfasste April bis Juni. Damit der Zuschlag vor dem Schlupf steht, muss das Leistungsverzeichnis im Herbst vorbereitet und der Mittelbedarf angemeldet sein.
Können wir in der vorläufigen Haushaltsführung überhaupt beauftragen?+
Nach Art. 69 der Bayerischen Gemeindeordnung ist in der vorläufigen Haushaltsführung im Kern untersagt, eine völlig neue Maßnahme zu beginnen. Ein Programm, das im Vorjahr etatisiert war und fortgeführt wird, lässt sich in der Regel weiterführen; ein neu aufgesetztes eher nicht. Die Beurteilung des Einzelfalls liegt bei Ihrer Kämmerei – planbar wird es dadurch, dass die EPS-Bekämpfung als wiederkehrende Position im Haushalt geführt wird.
Lässt sich der Termin für die Behandlung im Frühjahr im Voraus festlegen?+
Nicht als Kalendertermin. Der Schlupf erfolgt zeitgleich mit dem Austrieb der Eiche, meist ab der ersten Aprilwoche, und verschiebt sich je nach Witterung um Wochen. Planbar ist deshalb nur der Rahmen, nicht der Tag: ein Rahmenvertrag mit festen Einheitspreisen und kurzfristigem Abruf, ausgelöst durch die Kontrolle vor Ort.
Warum sollten wir uns schon im Herbst melden und nicht erst im Juni?+
Weil im Juni alle gleichzeitig anfragen. Die eingeschränkte Verfügbarkeit von Fachunternehmen ist gerichtlich festgestellt worden – Behörden dürfen deshalb bei der Zuteilung Prioritäten setzen. Wer im Herbst erfasst und Mittel anmeldet, kann im Januar vergeben und hat im Mai einen Vertrag. Wer im Juni reagiert, konkurriert um die Kapazität, die dann noch frei ist.
Passend dazu
- VerfahrenAbsaugung, biologische Behandlung im Frühjahr oder Monitoring: welches Verfahren wann passt – nach Larvenstadium, Fläche und rechtlichen Auflagen.
- RahmenvertragRahmenvertrag für die EPS-Saison: feste Einheitspreise, Abruf per E-Mail, 48-Stunden-Fenster für Gefahrenstellen, Kapazität für ganze Baumbestände.
- KommunenEichenprozessionsspinner absaugen für Kommunen, Bauhöfe und Landkreise: Direktauftrag bis 100.000 €, Sachkundenachweis, Dokumentation für die Akte.
Quellen
- Bayerische Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft (LWF), FAQs zum Eichenprozessionsspinner
- Umweltbundesamt, Eichenprozessionsspinner – häufig gestellte Fragen
- Stang/Schwander, Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners, UMID 2/2015 (Umweltbundesamt)
- Land Niedersachsen und kommunale Spitzenverbände, Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners – Handreichung für die kommunale Praxis
- Landkreis Prignitz, Öffentliche Ausschreibung RPA.VST.001.26/offV EU – 14.01.2026
- Art. 69 Bayerische Gemeindeordnung – vorläufige Haushaltsführung
- Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 21.07.2026, VG 1 L 239/26 (Bericht LTO)
- Bayerisches Staatsministerium des Innern, Übersicht Wertgrenzen kommunaler Auftraggeber – Stand 01.01.2026
- Kommunalbetrieb Krefeld AöR, Rahmenvertrag EPS-Bekämpfung, TED 435776-2023
Rechts- und Fachstand: August 2026. Die Angaben auf dieser Seite dienen der fachlichen Orientierung und sind keine Rechtsberatung. Für die Beurteilung Ihres Einzelfalls sind die zuständigen Behörden beziehungsweise eine rechtliche Prüfung maßgeblich.
Die nächste Saison planen, statt im Juni zu reagieren
Schicken Sie uns Ihre Befallsdaten oder eine Liste der betroffenen Standorte. Sie erhalten ein Mengengerüst, Einheitspreise je Höhenklasse und eine LV-fähige Positionsliste – rechtzeitig für die Mittelanmeldung und die Vergabe im Januar.
- Befallsermittlung im Herbst als Grundlage für den Haushalt
- Rahmenvertrag mit festen Einheitspreisen und kurzfristigem Abruf
- Altnestentfernung im Winter, außerhalb der Hauptsaison
- Kapazität über den Rahmenvertrag statt Einzelbeauftragung
Anfrage ohne Vor-Ort-Termin
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